Helfried hat geschrieben:Man könnte ja das Opfer fragen, was ihm lieber ist. Kleber oder Abschlepper.
Eine Umkehrung von Täter und Opfer.
Derjenige, welcher nicht lesen und schauen kann, dass er vor einer Ladesäule seinen Verbrenner abstellt,
ist, ganz klar, ein Opfer.
Derjenige, welcher sein Auto nicht laden kann , ist der Täter.
Geht es noch?
acurus hat geschrieben:
Das fremde Auto mit Aufklebern zuzukleistern tendiert IMHO zur Sachbeschädigung, und ist ein Nogo.
Sachbeschädigung?
303 StGB: Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.............
Eine Zerstörung liegt kaum vor, dann müsste ich schon das "Opferfahrzeug" z.B. wegsprengen.
Also bleibt beschädigen.
Beschädigung ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Substanz, sodass die Sache in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt wird.
Nach dem Entfernen des Aufklebers ist die Sache, also das Verbrennerauto, so wie es vorher war. Weder ist die Substanz, noch die Brauchbarkeit beeinträchtigt.
@ acurus, ein kleiner Ausflug für dich in die Juristerei.
Alles weitere beim Stammtisch