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Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

180 Beiträge - Seite 12 von 18

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

Helfried
12.06.2018 09:46
Man könnte ja das Opfer fragen, was ihm lieber ist. Kleber oder Abschlepper.
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Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

Taxi-Stromer
12.06.2018 10:08
Das wäre ja schon fast Erpressung!
Seit 11/2015 Leaf Tekna 24kWh (EZ 03/2015), 229.000 gefahrene km
seit 07/2020 Leaf Tekna 40kWh (EZ 10/2019), 39t gef. km
seit 04/2023 Leaf Tekna 62kWh (EZ 08/2021), 9t gef. km
verkauft: 2016er Leaf Acenta 30kWh, 42t gef. km

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

Rainbow
13.06.2018 00:50
Helfried hat geschrieben:Man könnte ja das Opfer fragen, was ihm lieber ist. Kleber oder Abschlepper.
Eine Umkehrung von Täter und Opfer.
Derjenige, welcher nicht lesen und schauen kann, dass er vor einer Ladesäule seinen Verbrenner abstellt,
ist, ganz klar, ein Opfer.
Derjenige, welcher sein Auto nicht laden kann , ist der Täter.
Geht es noch?
acurus hat geschrieben: Das fremde Auto mit Aufklebern zuzukleistern tendiert IMHO zur Sachbeschädigung, und ist ein Nogo.
Sachbeschädigung?
303 StGB: Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.............
Eine Zerstörung liegt kaum vor, dann müsste ich schon das "Opferfahrzeug" z.B. wegsprengen.
Also bleibt beschädigen.
Beschädigung ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Substanz, sodass die Sache in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt wird.
Nach dem Entfernen des Aufklebers ist die Sache, also das Verbrennerauto, so wie es vorher war. Weder ist die Substanz, noch die Brauchbarkeit beeinträchtigt.
@ acurus, ein kleiner Ausflug für dich in die Juristerei.

Alles weitere beim Stammtisch
Smart ed, ab 12.2019 Zoe

PV: 26,96 KWp

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

acurus
13.06.2018 06:13
§ 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Absatz 2 ist halt auch interessant.

Aber ich schrieb ja auch IMHO und „tendiert“. Klebt jemand nen Aufkleber auf den Lack kann das durchaus Schäden hinterlassen. Auf die Scheibe, am besten noch im direkten Sichtbereich und der Fahrer muss den vor Fahrtantritt entfernen, wenn das vor Ort überhaupt geht.

Es bleibt halt dabei: ein Unrecht rechtfertigt kein anderes Unrecht. Rechts überholen bleibt ja auch verboten, auch wenn jemand die linke Spur blockiert.

Und wie gesagt: ich will hier weder Täter/Opfer umdrehen, noch das Blockieren von Ladesäulen schön reden. Wenn es möglich ist woanders zu laden bin ich für (freundliche) Hinweiszettel, wenn wirklich geladen werden muss dann wenn möglich den Wagen durch offizielle Stellen entfernen lassen. Aber keine Selbstjustiz.
Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: https://1.21-gigawatt.net

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

OlafSt
13.06.2018 08:22
Ich habe hier im Forum einen Hinweiszettel zum selber drucken gefunden und benutze den öfters

Bisher habe ich nur einmal ein so von mir "beglücktes" Fahrzeug ein zweites Mal an der Ladesäule gesehen. Das war ein Smart von einem Pflegedienst. Dem schrieb ich, als er zum zweiten Mal dort stand, auf den Zettel "zweites Mal gesehen, nächstes Mal ist der Wagen auf der Verwahrstelle". Nie wieder gesehen.

Tatsächlich wissen die meisten überhaupt nicht, das sie im Unrecht sind. Und, höflich drauf angesprochen, verstehen die es dann auch. Bisher bin ich immer gut damit gefahren und bin nie auf einen Oberschlauen "ist mir doch egal" gestoßen - der dann sein Auto auch tatsächlich auf dem Schlepper wiederfindet (Hier in HH geht das unkompliziert und binnen 20 Minuten).

Einen Aufkleber auf die Scheibe pappen, womöglich noch im Sichtfeld (!) ist eigentlich schon Nötigung und vor allem: Wir tun dann genau das, was der falschparker zuvor auch getan hat. Nämlich uns an der Weiterfahrt hindern. Das mag befriedigen und man mag die Rache genießen, aber man sollte sich vor Augen halten, das man sich dann auf dieselbe Stufe hinabbegibt.

Und das wollen wir doch sicher nicht.
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Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

Volker.Berlin
13.06.2018 13:57
acurus +1, ein Unrecht kann nicht ein anderes Unrecht aufwiegen. Wer keine Täter-Opfer-Umkehr will, sollte es einfach vermeiden, selbst vom Opfer zum Täter zu werden. Außerdem ist durch eine Verhärtung der Fronten niemandem geholfen, damit erweist Ihr uns allen einen Bärendienst.

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

Themse
23.06.2018 16:31
Ich habe mir einen Aufkleber machen lassen, den ich gerne gegen "Porto" versende:
Bei Interesse einfach PN senden
Sion reserviert am10.9.2017 - ZOE R110 Z.E.50 Experience Leasingvertrag 21.11.19

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

e-freun.de
11.07.2018 10:27
Hier etwas zum Ausschneiden...

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

Helfried
11.07.2018 11:02
Themse hat geschrieben:Ich habe mir einen Aufkleber machen lassen, den ich gerne gegen "Porto" versende
Wie gut klebt er denn?
Rückstandsfrei oder mit ein bisschen Strafcharakter?

Re: Hinweiszettel, Sticker etc. für Falschparker

acurus
11.07.2018 11:28
Wieso nicht gleich nen Eimer Farbe über den Verbrenner kippen? (vorsicht: nicht ernst gemeint)

Es ist mir weiterhin unbegreiflich wieso man mit solchen Aufklebern rechtlich mindestens kurz vor der Sachbeschädigung und/oder Nötigung agieren, bewusst die Fronten weiter verhärten, die Täter/Opfer-Rollen umkenren und somit "unserer" Sache massiv schaden will.
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