EVduck hat geschrieben: ↑
Bestell' deinem Elektriker (scheint ein guter Elektriker zu sein!) einen schönen Gruß, und lege ihm die Betriebsanleitung des Autos vor. In der
muß es vermerkt sein, wenn es
zusätzliche Installationsvorschriften gibt, z.B. dass ein FI-B installiert werden muss. Ist es dort nicht vermerkt, ist es auch nicht nötig.
Außerdem entstehen bei einphasigen Umrichtern (und nichts anderes befindet sich in deinem Auto) im Fehlerfall
pulsierende Gleichfehlerströme, die vom FI-A erkannt werden. Genau wie bei einer umrichtergesteuerten Waschmaschine.
zu 2.: Bei einer Wallbox hast du genau das selbe Problem wie beim Notladeziegel. Im Prinzip ist das ja nichts anderes als eine Wallbox. Ach ja, dein Notladeziegel ist ein ICCB.
Als Besitzer eines Ioniq electric möchte ich gelegentlich auch an meinem Garage Parkplatz an einer Typ13 (10A) Steckdose laden. Diese Steckdose ist parallel mit weiteren Steckdosen mit einem FI Typ A abgesichert. Mein Vermieter will mir das nur gestatten, wenn ich belegen kann, dass mein ICCB allfällig auftretende glatte Gleichstromfehlerströme erkennen und die Ladung unterbrechen würde (erblinden des FI Typ A). Hyundai kann (will) dazu keine Stellung nehmen....
In Deinem Artikel habe ich nun gelernt, dass beim 1-phasigen Laden des Ioniq gar keine glatten Gleichstromfehlerströme auftreten können. Vielen Dank für diese Aufklärung!
Jetzt habe ich ein grosses Anliegen: Wo finde ich ein "offizielles Dokument" das diese Aussage bestätigt (für meinen Vermieter)?
Für die Beantwortung dieser Frage bin ich sehr dankbar!
MfG, Ruedi.