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Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

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Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

evschwani
18.04.2017 22:58
Gruß in die Runde!

Spiele mit dem Gedanken, meinem Händler eine Nachfrist zur Erfüllung des Kaufvertrages zu setzen.
Damit könnte ich, in Anbetracht der Probleme bei der ZOE (lt. Forum), noch glimpflich aussteigen.

Frage: Welche Frist ist angemessen bzw. gesetzlich geregelt (in Österreich!) ?

Situation: Bestellt am 14.01.2017, anvisierter Liefertermin lt. Kaufvertrag: 31.03.2017

Ich denke, eine Frist von 2 Monaten ist zu gewähren; stimmt das?

Wenn ich die Nachfrist noch diese Woche setze resultiert daraus ein letztmöglicher Termin, den ich akzeptieren muss, um den 23.06.2017 ??
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

Zoelibat
19.04.2017 00:05
Welche Probleme veranlassen dich zu diesem Schritt?

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

Schüddi
19.04.2017 07:17
Du sagst ja selbst - anvisierter Liefertermin. Da steht nirgendwo etwas von verbindlichem Liefertermin. Richtig?

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

evschwani
20.04.2017 21:14
Verbindlicher Liefertermin lt. Kaufvertrag ist der 31.03.2017.
Zusätzlich noch die Klausel angegeben, dass eine Lieferverzögerung von 3 Wochen bei Fahrzeugen mit Serienausstattung nicht als Vertragsverzug gilt.

Damit könnte ich nächste Woche eine Nachfrist setzen. Frage ist nur wie lange die sein muss: 4 oder 8 Wochen?

@Zoelibat: Parkbremse, Schalthebel, Akku, Lackqualität, etc., jetzt noch der Lieferstopp

Eigentlich wünsch' ich mir eine Zoe, will mir aber die Option offenhalten, bei groben Problemen schadlos auszusteigen.

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

Schüddi
20.04.2017 22:06
Oben hast du geschrieben anvisierter Liefertermin. Wenn er verbindlich ist kannst du selbstverständlich etwas machen.
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

holzhacker
23.04.2017 17:32
Wenn ich mich im Internet informiere, werde ich überproportional die negativen Erfahrungen über ein Produkt finden. Es ist nunmal so, das die zufriedenen Käufer weniger motiviert sind ihre Meinung kund zu tun. Eine Kaufentscheidung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag, nur weil man hier zuviel negatives gelesen hat? Finde ich verfrüht...

Mal ein Gegenargument:
Wäre die Zoe das mit Abstand meistverkaufte Elektroauto, wenn das Produkt so schlecht wäre wie Du vermutest? Vermutlich nicht...

Aber ich gebe zu, der an meinem Auto aufgetretene Fehler (...siehe "Störung Elektromotor") hat mich auch stutzig gemacht. Ich werde deshalb zur Sicherheit eine Garantieverlängerung abschließen (5 Jahre, 60tkm). Die kostet verträgliche 400 EUR und macht sorgenfrei. Gibt's tatsächlich überproportional Ärger (...was ich nicht glaube), dann kann mir das wurscht sein und nach 4,5 Jahren wird verkauft.

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

most
23.04.2017 17:44
@eschwani: Schau doch bitte noch mal genau in deine Bestellung rein. Steht da wirklich "verbindlich"? Kann ich kaum glauben, das wäre eine unnötige Einschränkung, die ein Händler in der Regel nicht eingeht. Ich persönlich habe bisher ausschließlich unverbindliche Liefertermine gesehen...
Zero DS 13.0 => Energica EsseEsse 9+ => Energica Ribelle => Energica Experia
Rönoo Zoe => Opel Ampera-E 1st => Opel Ampera-E PLUS => TM3

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

ChristianF
23.04.2017 21:13
Selbst wenn dort nichts in Richtung "Verbindlich" o.ä. steht: in der Regel wird ein Autohändler in seinen AGB darauf hinweisen dass alle Liefertermine unverbindlich sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Da müsste dann schon sehr deutlich "Verbindlicher Fixtermin = 31.3.17" oder so stehen, damit das ausgehebelt wird.
Viele Grüße,
Christian

Seit 2017 elektrisch unterwegs: VW eUp 160 -> VW eGolf 300 -> Renault Zoe ZE50 -> Kona 39kWh -> Kona 64kWh
Überschussladung mit Leistungssteuerung an eigener PV-Anlage

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

mlie
23.04.2017 21:40
Beliebig lange rumeiern kann der Händer aber auch nicht, spätestens, wenn der Kunde eine angemessene Frist unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag setzt, ist ein verbindlicher Liefertermin da.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachfrist

felix52
25.04.2017 14:52
Nein, der Händler muss eine zweite Chance, also eine weitere Lieferfrist verstreichen lassen. Angemessen und sicher jeweils
1 Monat (in Deutschland). Dann klappt das. Hab ich schon durchgezogen.
Es war die richtige Entscheidung, die 2015er ZEN R240 zu behalten.Sie passt zu meinem
Fahrprofil perfekt. Die 2018er Intens mit 40er Akku nicht. Nix Halbes und nix Ganzes! Verkauft!
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