Zur berechtigten Frage, welche konkreten Normen unseren Messungen zugrunde liegen, habe ich nochmal Rücksprache mit Andreas gehalten. Für das Laden von Elektrofahrzeugen ist DIN VDE 0100-722 maßgeblich.
Abschnitt 722.1 definiert den Anwendungsbereich der Norm:
Die besonderen Anforderungen, die in diesem Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthalten sind, sind anzuwenden für:
- Stromkreise, die für die Versorgung von Elektrofahrzeugen für Ladezwecke vorgesehen sind;
- Schutzmaßnahmen bei Rückspeisung von elektrischer Energie vom Elektrofahrzeug zum privaten und zum öffentlichen Netz.
Abschnitt 722.531.3.101 geht auf "Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)" ein:
[...] Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung des Anschlusspunktes muss mindestens vom Typ A sein. Wenn die Charakteristik der Last in Bezug auf mögliche Gleichfehlerströme > 6 mA nicht bekannt ist, müssen Maßnahmen zum Schutz beim Auftreten von Gleichfehlerströmen getroffen werden, z.B. durch Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B.
Die mir vorliegende Fassung vom Oktober 2012 war bis Oktober 2016 gültig. Die Neufassung aus dem Oktober 2016 enthält in dem zitierten Abschnitt nur eine minimale Änderung, und zwar eine
Verschärfung: Die Einschränkung "Wenn die Charakteristik der Last in Bezug auf mögliche Gleichfehlerströme > 6 mA nicht bekannt ist" entfällt, d.h., in allen "Stromkreisen, die für die Versorgung von Elektrofahrzeugen für Ladezwecke vorgesehen sind" müssen künftig "Maßnahmen zum Schutz beim Auftreten von Gleichfehlerströmen getroffen werden".
Abschnitt 722.533.101 befasst sich mit "Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom":
Jeder Stromkreis, welcher einen Anschlusspunkt versorgt, muss durch eine eigene Schutzeinrichtung bei Überstrom geschützt sein.
Erläuterungen
- Die weit gefasste Formulierung "Maßnahmen zum Schutz... " wird von den Herstellern mobiler Ladeboxen so interpretiert, dass Software-RCDs grundsätzlich zulässig sind.
- Spätestens seit Oktober 2016 ist definitiv klar, dass alle Typ 1/Typ 2-Anschlüsse entweder durch einen Typ B (30 mA) oder durch einen Typ A (30 mA) + DC-Fehlerstromschutz (6 mA) geschützt sein müssen.
- Die Hoffnung von DiniTech, dass in der Neufassung die Anforderung an den Schutz vor DC-Fehlerströmen > 6 mA entfallen würde, hat sich nicht erfüllt.
- Abschnitt 722.533.101 hat nicht unmittelbar etwas mit unseren Messungen zu tun, stellt aber die Idee von mobilen Ladeboxen grundsätzlich infrage: Wie lässt sich sicherstellen, dass die Nutzer mobiler Ladeboxen diese nur an Stromkreise anschließen, die durch einen eigenen LS geschützt sind?
Somit ist auch der Vorschlag von Lokverführer zumindest fragwürdig, jedenfalls wenn man streng nach der Norm geht: Wenn er seinen Typ A in der Hausinstallation gegen einen Typ B tauscht, hat er zwar 722.531.3.101 erfüllt, würde aber mit dem Anschluss seiner mobilen Ladebox höchstwahrscheinlich 722.533.101 verletzen.