enabler hat geschrieben:Hast Du bereits eine Anfrage nach BDSG §34 bei den von Dir beschuldigten Unternehmen durchgeführt? Ja oder nein?
Warum sollte ich das? Was soll das bringen?
Ich vermeide Säulen mit solchen technisch völlig schwachsinnigen Zahlungssystemen grundsätzlich sowieso, deshalb kann ich da auch keine Anfragen stellen.
Du schweifst aber vom Thema ab, denn die Kernaussage meines ursprünglichen Beitrags, auf dem du geantwortet hast, ist das die Äpp Zahlungsmethode, die in der neuen Ladesäulen-VO enthalten sein soll, technischer Unfug ist.