Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen eine Änderung der Ladesäulen-Verordnung beschlossen. Vor dem Inkraft-Treten muss noch der Bundesrat zustimmen. Der Bundeswirtschaftsminister schreibt dazu:
"Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen eine Änderung zur Ladesäulenverordnung beschlossen, die das Bezahlen des getankten Stroms vereinfachen soll. Denn bislang überwiegt an den Stromtankstellen das sogenannte "vertragsbasierte" Laden, bei dem der Nutzer zunächst einen Stromliefervertrag mit einem Energiedienstleister abgeschlossen haben muss.
Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen zukünftig jedem Nutzer eines E-Fahrzeugs das Laden ermöglichen, auch wenn kein langfristiger Stromliefervertrag besteht. Zudem sollen Authentifizierung und Bezahlung vereinheitlicht werden. Will der Betreiber den Strom nicht verschenken, muss er mindestens eine dieser drei Bezahloptionen anbieten: Bargeld, EC-/Kreditkarte oder webbasierte Zahlung per Smartphone. Bei der webbasierten Zahlweise kann der Nutzer zum Beispiel Geld per App transferieren oder über einen QR-Code auf ein System wie Paypal weitergeleitet werden.
Mit der Änderung setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) in deutsches Recht um. Die Änderung der Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Danach kann sie voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten."
Kostenlose Ladesäulen sind davon also nicht betroffen. Die Verpflichtungen zum Anbieten mindestens einer der drei vertragslosen Bezahlungsmöglichkeiten treten 6 Monate nach Inkrafttreten der VO in Kraft. Neue Ladesäulen müssen zur Bezahlung entweder Bargeld (vermutlich seltener Sonderfall) oder EC/Kreditkarte (kundenfreundlichste Lösung) oder webbasierte Lösung per Smartphone z.B. über PayPal anbieten.
Einen Raum für RFID-Karten sehe ich da nicht mehr. Oder übersehe ich da etwas? Eigentlich schade, war bisher meine favorisierte Lösung. "Webbasierte Lösung" schließt wohl die Handy-Apps alle ein. Elektroauto-fahren ohne mobiles Internet ist damit wohl kaum noch möglich. Ob "Geld per App transferieren" gemäß dem Ziel dieser LSV-Änderung: weg von Verträgen die Verträge mit New Motion oder Plugsurfing (App-Version) ausschließt, ist mir nicht klar.
Wer etwas Verbindliches findet: bitte gern hier posten.
Edit: Übergangsregelung eingefügt