Steuerbefreiung bei EU-Gebrauchtwagen
Sammy9578
29.03.2017 07:05Hallo zusammen!
Heute kann ich endlich meinen Leaf abholen.
Gestern habe ich ihn zugelassen und habe auf dem Formular gesehen, dass der Wagen nicht steuerbefreit ist. Der Wagen wurde im November 2014 erstmalig in Dänemark zugelassen. Laut Zollamt sind alle Elektrofahrzeuge die zwischen 2011 und 2020 zugelassen werden, 10 Jahre steuerbefreit.
Gilt das jetzt nicht wenn die Erstzulassung im EU-Ausland stattfand?
Eine entsprechende Klausel kann ich auf der entsprechenden Webseite des Zollamts nicht finden. Demnach ist es nicht ausschlaggebend, dass der Wagen die Erstzulassung in Deutschland erhalten hat. Aber nachdem ich das gestern in der Zulassungsbehörde auf dem Formular gelesen habe, bin ich mir nicht mehr so ganz sicher.
Weiß jemand von euch vielleicht näheres?
Vielen Dank im Voraus.
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Re: Steuerbefreiung bei EU-Gebrauchtwagen
29.03.2017 12:22Hast du den endgültigen Steuerbescheid schon bekommen?
Ich meine mal gehört zu haben das die Grundsätzlich einen Steuerbetrag festlegen der nach Ablauf der
Steuerbefreiung fällig wäre!
Bei der endgültigen Berechnung der zu zahlenden Steuer wird dann 0,- Euro für die entsprechenden Jahre festgelegt!
Re: Steuerbefreiung bei EU-Gebrauchtwagen
Sammy9578
30.03.2017 08:08Nein, den endgültigen Steuerbescheid bekomme ich erst noch vom Zollamt. Ich werde dann mal abwarten was da drin steht.
Danke für deine Antwort!
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Re: Steuerbefreiung bei EU-Gebrauchtwagen
Anonymous
30.03.2017 08:55steuerbefreit. je nach zulassungsdatum 5 oder 10 jahre.