Fidel hat geschrieben:Und da oben die Art der Station als 11kW angegeben ist und die Preise nach LadeSTATION und nicht nach tatsächlich möglicher Ladung des Fahrzeugs gelten ist die Abrechnung auch korrekt erfolgt.
Quasi.
Im Grunde funktioniert es so: der Ladestationsbetreiber (CPO) definiert einen (oder mehrere) B2B-Preise und offeriert diese an den Kartenherausgeber (EMP, in dem Fall Plugsurfing). Dieser kalkuliert dann darauf aufbauend seine Endkunden-Preise.
Ist die B2B Preisgestaltung "exotisch", also quasi "eine 22kW Station, welche unter Tags 12ct/min (15min-Taktung), in der Nacht 3ct/min und an Markttagen von 7:00-12:00 35ct/min (ausser an dritten Donnerstagen im Monat, dann nämlich 12min-Taktung)", dann kommt der Ladekarten-Herausgeber bei der Preisweiterreichung (mit Aufschlag) ins Straucheln. Dann müsste er nämlich entweder die schwachsinnige Preisgestaltung weitegeben (und das Preismodell auf seiner Plattform implementieren), oder eine Mischkalkulation (mit dem Risiko, eine Untedeckung zu haben) erfinden.
Grundsätzlich sollte eigentlich der B2B-Preis den Endkunden nicht betreffen (BMW macht es so, da kostet jeder Ladepunkt unabhängig vom B2B-Einkaufspreis gleich viel), da aber die "kleinen" EMPs wie PlugSurfing oder auch TNM nicht in Vorleistung gehen können, muss deren Endkundenpreis möglichst zuverlässig den B2B-Preis abbilden. Und das ist nun das Dilemma.
Eine Klage wäre sicherlich begrüssenswert, da etliche Preis-Fragen noch nicht geklärt sind und nach einer finalen Ausjudizierung schreien. Dein Vertragspartner ist aber ganz klar Plugsurfing und sonst niemand.
Der Glauben, dass sich bei anderen Preismodellen der Gesamtpreis reduziert, ist aber illusiorisch, da die Stationen aj finanziert werden müssen.