Mittlerweile sind in die Gesetzes-Initiativen bzw. Entschließungsanträge von Hamburg und Baden-Württemberg die Empfehlungen der Verkehrsausschusssitzung eingeflossen, und die Vorlagen beider Länder scheinen gekoppelt.
Insbesondere scheint Hamburg nicht mehr auf blaue Kennzeichen zu bestehen, während Baden-Württemberg bei dem Vorschlag der Kennzeichnung entsprechender Fahrzeug mittels neuer Plaketten bleibt. Für die Sitzung am 29.11. findet sich unter Top 3a:
Der federführende Verkehrsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten , der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen in BR-Drucksache 671/1/13 dem Bundesrat,
den Gesetzentwurf nach Maßgabe von Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen. Danach soll eine Ermächtigung zum Erlass von Park- und Haltregelungen nicht nur zu Gunsten der Führer von Elektrofahrzeugen, sondern auch von anderen besonders emissionsarmen Kraftfahrzeugen eingeführt werden. Auf diese Ermächtigung gestützt, kann der Verordnungsgeber Regelungen einführen, die es erlauben, Stellflächen für Elektrofahrzeuge an eigens für sie eingerichteten Ladestationen zu schaffen.
Das Vorrecht beim Parken an Ladestationen soll allerdings weiterhin auf Fahrzeuge begrenzt bleiben, deren Antrieb oder Antriebssystem von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind. Des Weiteren soll eine Ermächtigung zu Gunsten der Landesregierungen geschaffen werden, in den Gebührenordnungen Befreiungen für bevorrechtigte Kraftfahrzeuge vorzunehmen.
Die Festlegung auf eine bestimmte Art der Kennzeichnung, wie ursprünglich vorgesehen, soll entfallen
Und unter Top 3b:
Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, [...]
2. zeitnah ein Konzept für eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2 - und Schadstoffausstoß mittels Plaketten vorzulegen. Die Kennzeichnung sollte im Immissionsschutzrecht erfolgen und eine technologieunabhängige Definition (Wirkvorschrift) dieser Fahrzeuge beinhalten;
3. ebenfalls zeitnah eine Regelung durch Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) zu treffen, die eine eindeutige Kennzeichnung von Euro 6/VI - Fahrzeugen mittels einer Plakette ermöglicht.
Das heißt natürlich auch, irgendwann mal bräuchten wir wieder mal eine Bundesregierung (im Nebenerwerb müsste reichen...)