Nichtraucher hat geschrieben:dass eine "Schnellladestation" über Typ-2 unter 11 kW gar nicht erst anfängt zu laden.
Hui, das Toor ist sperrangelweit offen: Ist ein ZOE-Akku nicht vollständig durchgeheizt bzw. es ist Winterkälte, nimmt der nichtmal 11kW !
Zu Jenen, die sich nach eigenem Ermessen den Ladestecker eines anderen Kfz nehmen, wird es bald natürlich auch rechtlich was zu hören geben.
Zunächst schließt der Nutzer, ob kostenfrei oder bekostet, einen Liefervertrag mit dem Säulenaufsteller ab. Unterbricht ein "Fremder" die Lieferdurchführung, ist das Unterschlagung, die natürlich auch nachweisbar ist. Der Säulenaufsteller wird dann abmahnen bzw. den Nutzer in die rote/schwarze Sperrliste setzen.
Schließlich, würde der Fahrer des auf derartige Weise "freigestellten" nicht-ladenden Fahrzeugs ggf. ein
Knöllchen bekommen oder
abgeschleppt werden und dessen Seele kocht natürlich. Resultat, der Steckerzieher hätte den Anwalt der Rechtschutz auf dem Hals - also maximal 300 Euro + Anwaltkosten.
All das eigenartige Vorhaben steht und fällt mit dem Verhalten der Ladestation - selbst ausprobiert, der Schnelllader gab bei STOP den Stecker nicht frei, außer man beendet die Ladung am Fahrzeug. Und NOTAUS würde wohl dann noch einen Anruf beim Service der Säule bedingen ...