Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
17.10.2017 21:39Vom BMWi gibt es eine "Zwischenbilanz" (Stand: 12.10.2017)
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile
So wurden z.B. für Bayern die Förderung von 833 Normalladepunkten bewilligt, für das Bundesland Niederlande 0
Außerdem gibt es eine neue
Gesamtliste Bescheidempfänger, ebenfalls Stand 12.10.2017
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
15.11.2017 11:59Zweite Antragsphase "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" beendet
"Am Montag, dem 30.10.2017 um 16:00 Uhr endete die Antragsphase für den Zweiten Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland". Zurzeit ist leider noch nicht bekannt, wann der nächste Förderaufruf erfolgen wird, so dass wir derzeit darum bitten, von entsprechenden Anfragen abzusehen."
https://www.bav.bund.de/DE/3_Aufgaben/6 ... _node.html *325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
15.11.2017 12:02Ich habe diese Woche die erste Rückfrage zu meinem Antrag für eine AC Säule aus dem ersten Aufruf erhalten.
Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
15.11.2017 12:47Na da bin ich aber gespannt, wann die Bewilligung kommt.
Ich vermute, dass bis zum Aufstellen der Säule und der Auszahlung von Fördermitteln locker ein Jahr vorbei ist - also April 2018.
Was ich nicht verstehe: Wie kann es dann sein, dass an anderer Stelle bereits Ladesäulen installiert wurden? So spät warst du doch mit der Beantragung gar nicht.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
19.11.2017 20:42So sieht also ein Fördermittelbescheid aus.
Ich freue mich.
btw.: Die Mittel sind im Haushalt 2018, ich kann ganz in Ruhe den Bodenfrost abwarten und in März/April errichten.
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
06.12.2017 15:28Habe gestern im Zusammenhang mit den geforderten Dokumenten der 2. Runde erfahren, daß die Mitarbeiter noch immer die 1. Runde bearbeiten.
Bezüglich der Bayerischen Förderung, hat meine Vater für seine 3 Ladepunkte die Förderzusage bereits erhalten.
Aber es müssen wieder die mindesten 3 Angebote eingeholt werden.
Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
06.12.2017 17:32Hi,
wieviel Zeit hat man denn bis die Ladestation fertig sein muss nach Förderbescheid?
Vg
Jürgen
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA,
KN
X, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V.
https://electrify-bw.de/Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
07.12.2017 10:30kub0815 hat geschrieben:wieviel Zeit hat man denn bis die Ladestation fertig sein muss nach Förderbescheid?
"Die Frist für die Einreichung der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen [Rechnungen etc.]
endet einen Monat nach Ablauf des 12 monatigem Bewilligungszeitraums"*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
07.12.2017 10:42Meine Mittel sind für das "Haushaltsjahr 2018" bewilligt.
Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März
elektrozauber
10.12.2017 10:59Tho hat geschrieben:Meine Mittel sind für das "Haushaltsjahr 2018" bewilligt.
Wir haben ja bis auf weiteres nur eine geschäftsführende Bundesregierung und es könnte bis weit ins kommende Jahr dauern bis ein ordnungsgemäßer Bundeshaushalt verabschiedet wird. Für mich ist daher fraglich, ob die bewilligten Mittel auch ausgezahlt werden können. Man sollte sich wohl besser mental darauf vorbereiten, dass dies mit erheblicher Verzögerung geschieht und solange vom Antragsteller zwischenfinanziert werden muss.