Es wäre mir nie in den Sinn gekommen, dass sich die Garantiebedingungen zwischen Bestellung und Lieferung ändern könnten (insbesondere, weil vom Verkäufer auch bei der Auslieferung noch einmal die fünf Jahre auf den Antriebsstrang erwähnt wurden). Den Preis und die Ausstattung lege ich ja auch bei der Bestellung fest und nicht bei der Auslieferung. Die Garantie ist für mich gleichgesetzt mit einem Ausstattungsmerkmal. Für mich als Ottonormalverbraucher ergibt das keinen Sinn.
Im Anhang der verbindlichen Bestellung (einen "Kaufvertrag" habe ich nicht - keine Ahnung, ob das rechtlich einen Unterschied macht) ist nur die gesetzliche Sachmängelhaftung abgedruckt.
Die Garantiebedingungen wurden bei der Fahrzeugübergabe für mich ungesehen in eine Mappe gepackt, die mir am Ende übergeben wurde. Da steht natürlich "GMPe für Elektrofahrzeug: 2 Jahre unbegrenzter Laufleistung". Ich hatte mir das Dokument am Abend dann sogar durchgelesen, mir ist aber nicht aufgefallen, dass da nichts von fünf Jahren steht und was "GMPe" bedeutet war mir nicht klar (wie ich schon sagte: ich neige zur Naivität
Ein Detail ist mir jetzt noch aufgefallen: Die Auftragsbestätigung habe ich erst fünf Wochen später (datiert auf den 6.10.) erhalten. Das könnte auch der springende Punkt sein.
ADAC-Mitglied bin ich natürlich passenderweise seit Dezember nicht mehr. Zur Not hätte ich aber noch eine Rechtsschutzversicherung. So wie es aussieht werde ich mich ja wohl eher mit dem Händler wegen der Fehlinformation (die ich glücklicherweise per E-Mail auch schriftlich habe) als mit Renault direkt herumärgern müssen. Wobei ich mich eigentlich am liebsten mit niemandem herumärgern möchte...
Schade, dass dadurch jetzt auf's Erste meine Freude am elektrisch Fahren getrübt ist
Ich berichte, sobald ich vom Händler gehört habe.