Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
13.01.2017 18:54Hallo Kati,
die gültigen Garantiebedingungen zu dem Zeitpunkt als dein Auto neu gekauft wurde müssten eigentlich bei den Unterlagen zum Auto mit dabei gewesen sein ? Du solltest also da mal suchen und auch die 5 Jahre finden können.
Wenn du eine Garantiezeitverlängerung auf 5 Jahre bei Renault noch abschließt dann gilt die für 5 Jahre ab der Erstzulassung oder bis zu einem festgelegten km-Höchstwert für die Laufleistung. Wenn die Garantie ursprünglich aber 5 Jahre / 100000km auf den Antriebsstrang war, dann bleibt die auch so erhalten, egal was du jetzt noch zusätzlich neu abschließt. Oder habe ich deine Frage jetzt nicht richtig verstanden ?
VG:
Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
Prinzess
13.01.2017 19:02Huhu,
Dankeschön Klaus, dann werde ich mal schauen in meinen Unterlagen was da steht, wegen der Garantie auf den Antriebsstrang
Danke fürs beantworten meiner Frage, du hast mich schon richtig verstanden.
Lg Kati
Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
Jack76
13.01.2017 19:21Batterie Tom hat geschrieben:In Österreich gelten meines Wissens weiterhin die 5 Jahre Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang. Erst kein
Q 90 und dann das. Deutsche Zoe-Käufer werden von Röno Deutschland ganz schön fies behandelt
Lt. renault.at Webseite sinds in Österreich 4 Jahre/100.000km
Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
13.01.2017 20:21Da steht aber auch, dass die Plus Garantie nach Ablauf der beim Kauf gewährten Garantie losgeht. Dürfte also bei den 5 Jahren auf den Antriebsstrang keine Auswirkungen haben.
Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
sonnenschein
13.01.2017 20:34Batterie Tom hat geschrieben:Deutsche Zoe-Käufer werden von Röno Deutschland ganz schön fies behandelt
Und wir können nachtragend sein...
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
13.01.2017 20:40Hi Jack 76, hast recht. Ich habs geändert.
Beste Grüße Tom
1.ZOE neu Q210 weiß seit 06/2013. 2.ZOE gebraucht 02/14 Q210 grau seit 03/2016. 3.ZOE neu ZE40/Q90 grau seit 06/2018. Aktuell: 4.ZOE neu ZE50/R135 rot seit 08/2020 - ges.ca. 200.000 Kilometer mit ZOE gefahren -18 kWp PV Anlage
Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
panoptikum
14.01.2017 12:50Batterie Tom hat geschrieben:In Österreich gelten meines Wissens weiterhin die 4 Jahre Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang.
In Österrech waren es 4 Jahre generell auf das Fahrzeug und 5 Jahre auf den Antrieb.
Ich hab' aber nicht kontrolliert, ob sich das geändert hat.
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
d_onja
20.01.2017 17:22Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich hier ja nur mitlesen (ich hatte dank dieses Forums wie Fredde schon geschrieben hat auch immer das Gefühl besser als mein Verkäufer informiert zu sein - danke dafür
), aber nun muss ich mich doch ratsuchend an euch wenden:
Ich habe meine ZOE am 31.08. bestellt, am 12.12. wurde sie zugelassen und am 13.12. an mich übergeben. Beim Blick in "MyRenault" ein paar Tage später wurde ich dann stutzig, weil dort nur 24 Monate Garantie auf den Motor verzeichnet waren. Also habe ich direkt den Verkäufer kontaktiert. Nachdem ich ihm als Beweis die entsprechende Seite aus der gültigen Preisliste gesendet hatte, wurde sich darum gekümmert. Die Antwort war so in der Art: "Das ist ja keine Motorgarantie bei einem Elektroauto, sondern eine Garantie auf den gesamten Antriebsstrang und die im Vertrag beschriebenen 5 Jahre wären schon korrekt." Diese Antwort habe ich mir ausgedruckt und zu den Garantiebedingungen gelegt. Dort konnte ich die Zahl 5 zwar noch immer nirgendwo finden, aber ich wollte auch nicht andauernd das Fachwissen des Verkäufers anzweifeln.
Dieser Beitrag hier lässt mich jetzt schlussfolgern, dass auf mich wohl die Garantiebedingungen zum Zeitpunkt der Auslieferung angewendet werden und nicht die zum Zeitpunkt der Bestellung. Das kann nach meinem Verständnis von Recht nicht sein. Bin ich da zu naiv und muss laut geltendem Recht die "Katze im Sack" verbindlich bestellen, damit mir bei der Auslieferung dann irgendwelche Garantiebedingungen "zugelost" werden?
Natürlich habe ich direkt wieder den Händler kontaktiert (Ergebnis: es wird meinem Verkäufer ausgerichtet...). Da sich bei meinem Verkäufer leider alles ziemlich in die Länge zieht, frage ich hier nach. Vielleicht kann mich hier jemand wieder ruhiger schlafen lassen
VG AnjaRe: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
panoptikum
21.01.2017 12:40Was steht denn im Kaufvertrag? Eigentlich ist nur das bindend.
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Re: Garantiebedingungen seit 10/2016: 2 Jahre auf Antriebsst
21.01.2017 12:57Habe zwei Renault gekauft und jedesmal stand nichts zur freiwilligen Herstellergarantie im Kaufvertrag. Da wird höchstwahrscheinlich nichts stehen.
Bist du in einem Automobilclub ? Die haben da so Rechtsberater, sollen die sich doch mal damit beschäftigen. Ich vermute aber mal, falls nichts im Kaufvertrag extra vereinbart wurde, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers bei Auslieferung und nicht zum Zeitpunkt der Bestellung.
VG:
Klaus
editiert:
Mal so am Rande angemerkt, die Herstellergarantien haben auch so ihre Fallen, die Garantiebedingungen sollte man beim Kauf ganz genau lesen, da sind schon viele trotzdem hinterher ohne die sicher geglaubte Garantie dagestanden.
Opel hatte mal eine Zeit lang sogar "lebenslange" Garantie versprochen, irgendwo in den Garantiebedingungen stand dann, man sollte sich jährlich für die Verlängerung ein neues Zertifikat beim Händler ausstellen lassen.
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