Ich gönne mir als Selbständiger im März einen Renault Zoe als Firmenwagen. So weit... so gut.
Die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung der Akkumiete ist mir trotz aller (Teil-)Informationen des Internets immer noch ein Rätsel.
Ich interpretiere es wie folgt und würde mich über Bestätigung oder Korrektur freuen:
Fakten:
1. Wagen ist gewillkürtes Betriebsvermögen (privater Nutzungsanteil > 50%)
2. Berechnung der privaten Nutzungsanteile erfolgt per Fahrtenbuch (hatte auf Schätzmethode gehofft, wurde aber auf meine Anfrage vom FA abgelehnt)
Fragen:
1. Der Netto-Anteil der Akkumiete kann laut E-Fördergesetz komplett (100%) als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ein privater Nutzungsanteil wird nicht erhoben (das ist der ertragssteuerliche Teil)?
2. Der MWst-Anteil der Akkumiete muss gleich wie der Vorsteuer-Anteil des Autokaufs und Reparaturen etc entsprechend der privaten Nutzungsentnahme am Jahresende als Einnahme verbucht werden?
Bsp: 75% private Nutzung. Sämtliche gezahlte USt von MWSt-behafteten Kosten (AfA, Reparaturen, Strom UND Akkumiete) wird zunächst komplett als Vorsteuer geltend gemacht. Am Jahresende wird 75% der geltend gemachten Vorsteuer (also Auch der Akkumiete) wieder als Einnahme (auf ein USt-Konto oder Konto Private Nutzungsentnahme) verbucht und erhöht damit den Betriebsgewinn entsprechend? Das Beispiel besteht eigentlich aus 2 Fragen. Zum einen: Ist die Annahme korrekt, dass bei der Umsatzsteuer-Betrachtung der Privatanteil der Akkumiete nicht ignoriert werden kann wie bei der Ertrags-Betrachtung? Und zum zweiten falls ja, ob die 75% der Vorsteuer dann auf ein USt-Konto oder das Konto Private Nutzungsentnahme gebucht werden muss?
Wäre toll, wenn mir ein Selbständiger Akkumieter mitteilen würde, wie er oder sein Steuerberater das gelöst hat.