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Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

95 Beiträge - Seite 5 von 10

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Blue shadow
09.01.2017 12:20
Oh....das erste argument, was für einphasenlader alla ampera und ioniq spricht....kabel auf minimum kodiert...20 h erlaubt...zur not noch heizung oder klima an.....dann gehts gegen unendlich

Wie läuft es in oslo ab? Kräht kein hahn, oder? Bei mangel an ladeplätzen bleibt nur zur stosszeit ein zeitlimit einzuführen.

Bin aber froh das nissan den leaf selbstfahrend entwickelt....er kann nach ladeende einfach unsinnig um den block fahren, bis ich komme.....was für ein meist nichtsnutziger hype
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 FailICCU=noch 0 AWD LR AHK WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=6500
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Anonymous
09.01.2017 12:33
geko hat geschrieben:Das E-Kennzeichen brandmarkt niemanden,
Doch, tut es, genau deshalb:
geko hat geschrieben:es kennzeichnet lediglich.
Es ist eine Kennzeichnung. Es mag nicht immer brandmarken. Tut es aber zuweilen und mir persönlich hat es das sogar zu oft.
geko hat geschrieben:Wer aber die Vergünstiungen nutzen möchte, kommt um das E nicht herum.
Ach so, ich soll für Bestandsfahrzeuge Geld ausgeben, um an Vergünstigungen zu kommen, die, nach derzeitger Gesetzeslage, nicht mal überall gewährleistet sind und was ggf. trotz dieser Kennzeichnung dazu führen kann, daß das Auto erstmal weg ist.
Was muß man geraucht haben, um sich das auszudenken und dann auch noch gut zu finden?

Das ganze EMoG in seiner aktuellen Form ist doch ein einziger großer Mist. Unausgegoren von vorne bis hinten. Aber Hauptsache, man Aktion gezeigt. Blinde.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Priusfahrer
09.01.2017 15:12
Es ist fraglich, ob ein aktiver Ladevorgang rechtlich einwandfrei als solcher zu erkennen ist, wenn das Kabel eingesteckt ist. Wenn es nicht angeschlossen ist, ist die Sachlage klarer.

Die Ladeanzeige im/am Fahrzeug stellt keine rechtlich eindeutige Kennzeichnung dar. Es ist fraglich, ob die Ladestatusanzeige an der Säule eindeutiger ist. Schließlich besteht immer die Möglichkeit, dass der Ladevorgang vorzeitig abgebrochen wird.

Da Schild mit dem Stecker erlaubt Fahrzeugen mit "E" Kennzeichen dort zu parken. Eine Pflicht zum Laden besteht nicht. Daher wäre hier ein Abschleppen unzulässig, selbst wenn andere Fahrzeuge dort warten und laden wollen.

Auf Privatgelände kann der Eigentümer aber eine andere Beschilderung anbringen. Und wenn da steht "während dem Ladevorgang" dann trifft dies bei nicht angeschlossenem Ladekabel natürlich nicht zu. Daher sehe ich den Abschleppvorgang durchaus für berechtigt an.


Ich parke oft an einer Ladesäule im öffentlichen Raum, wo noch eine alte Beschilderung steht: "Während dem Ladevorgang frei". Die Ladesäule wird immer für 12h freigeschaltet. In der Anzeige wird auch immer ein aktiver Ladevorgang angezeigt, auch wenn tatsächlich kein Strom mehr fließt. Also dürfte ich da theorethisch auch 12h parken.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

sabter
09.01.2017 15:25
Mir würde es besser gefallen, wenn dort stünde: während des Ladevorgangs frei...
Ex-Leaf-Fahrer /4 Jahre
Ex-Ioniq-Fahrer /2 Jahre
Tesla M3 seit 04/2019

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Blue shadow
09.01.2017 16:21
....neuer passus der ladesäulenverordung

...rotierende warnlampe in grün...säule frei..hilft beim finden

...gelb seid 1-15 min ladevorgang beendet

....rot >15 min abschlepper angefordert....webcam sendet nummernschild mit und ohne E an ordnungsamt...
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Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Heincaid
09.01.2017 19:52
Solarmobil Verein hat geschrieben:Es ist eine Kennzeichnung. Es mag nicht immer brandmarken. Tut es aber zuweilen und mir persönlich hat es das sogar zu oft.
Ich verstehe nicht, wie man ein E-Kennzeichen als „Brandmarkung“ empfinden kann. Ich sehe es mehr als eine Art Werbung für die Elektromobilität und bin eher stolz drauf. Kann ich damit doch ausdrücken: „seht her, ich fahre ohne Motorabgase, macht mir das erstmal nach“.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

mweisEl
09.01.2017 21:09
Heincaid hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wie man ein E-Kennzeichen als „Brandmarkung“ empfinden kann.
Na, dann stelle Dir mal einfach den Durchschnittsmichel an, der schließlich seit 5 Jahren von der korrupten deutschen Qualitätspresse gegen Elektromobilität aufgehetzt wird.

Wenn der Durchschnittsmichel dann mal kapiert, dass das "E" nicht ein spezielles Europa-Kennzeichen ist, sondern der Ausweiß über "ist Bonze, hat zigtausend Euro Förderung abgezockt, ist Umweltsau, ruiniert die deutsche Autoindustrie" ist, kommt das dichte Auffahren jedes Zweiten gasgebenden, mit seinem Herstellerkonzern solidarischem Idioten, das knappe Überholen in unübersichtlichen Bereichen und beim ruhenden Fahrzeug: auf 3 Zentimeter zuparken. Dazu kommt noch das letztlich harmlose, aber doch Zeit und Nerven kostende Übel, öfter von Polizeistreifen angehalten zu werden, weil es eben ein unbekanntes Kennzeichenformat ist.

Ich hätte lieber lieber gerne eine eher unauffällige Plakette, wie sie diskriminierender Weise nur Deutschland mit ihrem E-Auto besuchende Ausländer für wenig Geld erhalten können, und nicht der dumme Deutsche E-Automichel selber.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Schüddi
09.01.2017 21:16
Und warum das? Kriechst du so wahnsinnig nervend durch die Gegend? Dann liegt es jedenfalls nicht am E-Kennzeichen. Ich kann diesen Gedankengang gerade nicht nachvollziehen.

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

INRAOS
09.01.2017 21:20
Heincaid hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, wie man ein E-Kennzeichen als „Brandmarkung“ empfinden kann. Ich sehe es mehr als eine Art Werbung für die Elektromobilität und bin eher stolz drauf.
Sehe es auch so.

Der Vergleich mit dem dritten Reich geht ja mal gar nicht in diesem Zusammenhang.
BMW i3 BEV 94 Ah vom Dez 2016 bis Dez 2019. Über 40.000 km gefahren
Passat GTE seit 28.08.2018. Bisher 20.000,km
Model 3 seit 28.12.2019 - ohne Mängel übernommen.
EGolf bestellt Anfang Oktober 19 - abgeholt am 19.06.2020

Re: Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

-Marc-
09.01.2017 21:53
geko hat geschrieben:Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) handelt hier absolut rechtskonform:
Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge (wie z.B. die Befreiung von Parkgebühren oder das Einräumen von Parkrechten) sind nach §4 EmoG nur für gekennzeichnete Fahrzuge zulässig. Diese Kennzeichnung findet durch das "E" am Kennzeichen statt. Siehe übrigens auch §1 Abs. 4 ParkGebO der FHH. Eine gesonderte Beschilderung am konkreten Ladepunkt ist übrigens auch nicht nötig.

Wer also der FHH Diskriminierung vorwirft, verkennt die eindeutigen und verbindlichen Regelungen des EmoG. Man kann nur jeder E-Fahrerin und jedem E-Fahrer empfehlen, sich ein E-Kennzeichen zu holen, um Vorteile/Vergünstigungen sicher nutzen zu können.
Gilt das für ganz Hamburg

Weißt du das vielleicht

Gruß Marc
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