Hallo,
genau die Frage stelle ich mir auch, der Wert kann aber eigentlich nicht der Listenpreis sein.
Eine Tageszulassung und auch noch das alte Modell ist grundsätzlich schon deutlich weniger wert.
Sehr selten werden Autos auch ohne Nachlass zum Listenpreis verkauft.
Normalerweise steht in einem Leasingvertrag irgendwo der Neuwert vermerkt, bei uns aber scheinbar nicht ?!
Die Frage ist ja was die Bank überhaupt haben will falls das Auto mal gestohlen würde, Totalschaden wäre etc.
Die Bank scheint aber nichts im Vertrag stehen zu haben ? Sie zielt in den 3 Jahren auf irgend einen Neuwert ? ab, wahrscheinlich abzüglich der bisher schon eingegangenen Leasingraten. Zur Gap-Zusatz-Versicherung wurde ja hier auch schon deswegen geraten.
Der offizielle damalige Listenpreis des Leaf betrug ja über 30000 netto. Das alte Modell kann aber garnicht mehr neu beschafft werden. Mit dem neuen Modell in gleicher Ausstattung würde es aber heute auch schon günstiger werden.
Ich hab mich dazu entschieden den Wert mit 29950 netto anzugeben. Eigentlich schon zu hoch.Soviel hat er die Nissan-Bank ganz bestimmt nicht gekostet.Sonst kommt niemand damit rechnerisch auf unsere Leasingrate.
Wenn man etwas unter 30000 netto angibt bleiben auch im Extremfall wenn nach Listenpreis abgerechnet werden soll, wogegen man sich wohl wehren kann, noch um die 1000€ Differenz. Ich denke das kann man zur Not noch verkraften.
Zu den Reifen hat man mir hier erklärt, insofern die noch nicht verschlissen sind kann man ihn damit wieder zurückgeben.
Die meisten von uns werden ja auch noch Wintereifen dazu fahren und zwischendurch kann man auch nochmal von vorne nach hinten tauschen.
Viele Grüße:
Klaus