Wer einen Betrieb hat, klein oder groß, kommt häufig, wenn er eine E-Mobil-Flotte hat, nicht um die steuerliche Behandlung von Dienst- und Privatfahrten herum.
In einem Blatt gab es hierzu Tips.
1. Die Verrechnung per 1% - oder Fahrtenbuch von Geschäfts- und Privatfahren erfolgt auf Basis des Brutto-Fahrzeugneupreises OHNE Batterie. Das heißt pro kWh verbauter Akku-Leistung eine Neupreisreduktion von 350 Euro, wobei der Bruttoneupreis keine Rabatte o.ä. enthält.
2. Wird das Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeit genutzt, muß man bei der 1%-Regel noch die 0,03%-Regel mit Bezug auf den Brutto-Neupreis für das abzurechnende Kilometergeld anwenden.
3. Das großen Fragezeichen: zu "für betriebliche oder privat Fahrten entstandene Stromkosten müssen durch einen Extra-Zähler nachgewiesen werden" -> wie geht das denn
Szenarium 1: Laden nur im Heimat-Parkplatz an einer, von z.B. 10 gerade freien Ladestellen (Zähler bringt nix)
Szenarium 2: Laden im Heimat-Ladepark und an öffentlichen Säulen (wer soll den dieses Abrechnungsspiel durchführen)
Szenarium 3: Laden privat, im Ladepark und öffentlich (dito).
Würde zur Problemlösung die Ausrüstung mit verfügbaren Mietwagen-Optionen helfen oder gar vorgeschrieben sein ?