Abwarten.Nordhesse hat geschrieben:Ich habe keinen Batteriemietvertrag, da der Verkäufer mir den Smart mit Kaufbatterie verkauft hat.
Im Nachhinein hat mich jetzt der Verkäufer angerufen, dass es doch eine Mietbatterie wäre.....
Schriftlich hast du die Batterie mit gekauft. Mündlich ist "Blabla" . Die Anwaltskosten lass mal erst entstehen wenn sich der Verkäufer bei dir schriftlich meldet. Du kannst dir allerdings im Vorwege schon mal Gedanken über eine Wandlung und die Kosten machen. Ob du damit leben könntest. Bei einem Rechtsstreit würde es ggf. darauf hinaus laufen.
Oder es passiert GAR NICHTS, weil ein schriftlicher Vertrag ist nun mal gültig.
Oder Ihr einigt Euch gütlich auf einen satten(!) Abschlag beim Kaufpreis.
Ich würde in jedem Fall warten, mit den KM-Kosten bei Wandlung kann man als Käufer an sich immer gut leben
Auf ein Telefonat ( eine Art "mündliche Abrede" ) würde ich NICHT reagieren, außer Hinweis auf Vertrag. Gespräch beendet.
Abwarten, bei schriftlicher Einlassung des Verkäufers RA kontakten. Keine Angst, du bist ziemlich Safe !
Im Grunde hast du das deutlich bessere Blatt in diesem Poker
PS: Ich hatte deinen letzten Post vom RA übersehen. Dann hast du ja jetzt 2 Meinungen die dich ruhig schlafen lassen.