Vorsteuer Ladestation
0000
09.11.2016 09:25Moin,
ich plane eine PV Anlage auf meinem privaten Dach zu installieren, für die Anschaffungskosten darf ich als Unternehmer die Vorsteuer ziehen. Gleiches gilt wenn ich zeitgleich einen Speicher installieren würde.
Ist diese Regelung auch auf eine EV Ladestation anzuwenden oder stellt sich das Amt quer? Hat jemand Erfahrungen?
Gruß!
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Re: Vorsteuer Ladestation
mig
09.11.2016 10:14gehört die Ladestation zum Unternehmen? Wenn ja, dann kannst Du Vorsteuer ziehen, wenn nein, dann nicht.
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Re: Vorsteuer Ladestation
0000
09.11.2016 10:22Sicher gehört die zum Unternehmen, erhöht ja den Eigenverbrauch den ich ermitteln muss und Umsatzsteuer abführen muss. Die Frage ist ob das Finanzamt das akzeptiert da ich ja über die Ladestation nur private Entnahmen tätige.
Re: Vorsteuer Ladestation
mig
09.11.2016 10:39Aber der Eigenverbrauch vermindert ja den Ertrag, der eingespeist und vergütet wird. Die Frage wird also sein, ob dein Unternehmen durch den Eigenverbrauch an der Ladestation mehr Gewinn erzielt oder wenn die gleiche Strommenge eingespeist wird. Im zweiten Fall hätte die Ladestation nur den Zweck Dir persönlich (als NIchtunternehmer) Vorteile zu verschaffen. Im ersten Fall hätte die Ladestation den Zweck den Gewinn deines Unternehmens zu erhöhen.
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Re: Vorsteuer Ladestation
SL4E
09.11.2016 10:45mig hat geschrieben:Aber der Eigenverbrauch vermindert ja den Ertrag, der eingespeist und vergütet wird.
Das ist dem Finanzamt egal. Eher im Gegenteil. Du musst ja bei EEG2014+2016 auf den eigenverbrauchten Strom die entgangene Umsatzsteuer aus dem Strombezug bezahlen (unentgeltliche Wertentnahme).
Somit bekommt das FA am Ende mehr, denn du zahlst ja die Steuer von ~25ct/Strom nach und nicht nur den Umsatz von 12,xxct/kWh. Man wird also eh bestraft bei Eigenverbrauch.
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Re: Vorsteuer Ladestation
0000
09.11.2016 10:49Ok, danke.
Re: Vorsteuer Ladestation
mig
09.11.2016 11:11von wann ist denn die PV-Anlage?
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Re: Vorsteuer Ladestation
0000
09.11.2016 11:16