Also, was öffentlich ist und was nicht ist -fast- eindeutig geregelt:
Nicht öffentlich ist mein privater Anschluss, auch, wenn er sich im nicht geschlossenen Bereichen befindet:
Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden, sind - unabhängig von physischen Barrieren - also grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte.
Das wäre jetzt eindeutig, aber jetzt kommts:
Es sei denn der Zugang wird der Allgemeinheit ausdrücklich vom Betreiber der Ladeeinrichtung gewährt.
Ich verstehe das so, dass meine Ladebox zuhause mit der Verordnung nichts am Hut hat, wenn Sie nur für mich ist (oder einem
bestimmten weiteren Personenkreis)
Erlaube ich aber einen
unbestimmten weiteren Personenkreis die Nutzung der Box, dann fällt sie wieder unter der Verordnung. Das alles aber nur, wenn sie nach dem 17.März errichtet wurde.
Das Privatleute, also nicht Supermärkte, Baumärkte u.s.w die LSV beachten müssen, wenn sie freundlicherweise ihren Ladepunkt auch unbestimmten Anderen überlassen, finde ich nicht in Ordnung. Das führt dazu, dass sie das nicht mehr tun.
Ansonsten finde ich es aber gut und wichtig, dass man nicht mehr an jeder Säule erstmal studieren muss, welche Karte gilt und welches Verfahren ich denn jetzt anwenden muss, um laden zu können.
Quelle:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sach ... table.html