Ja, wenn ich ein Stromintensives Unternehmen bin, dann ist das immer korrekt. Du hast halt die Definition von einem stromintensiven Unternehmen rausgesucht. Die Frage ist halt, ist mit weiterleiten ein Umspannwerk gemeint oder auch der Vertrieb?eDEVIL hat geschrieben:ist dem wirklich so?moxl hat geschrieben:Wenn ich ein Stromintensives Unternehmen bin, dann wird EEG-Umlage nicht fällig, ja. Aber ich hatte auch schon oben geschrieben, dass normale Industrietarife bei ca. 15 ct/kWh liegen.
Auf S 12 im Merkblatt steht:
Für eine Begrenzung der EEG-Umlage ist es u. a. erforderlich, dass das antragstellende Unternehmen im
letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an der jeweils zu begünstigenden Abnahmestelle eine Strommenge
von mehr als 1 Gigawattstunde (GWh) selbst verbraucht hat. Hierbei sind sowohl die von einem EVU
bezogenen als auch die eigenerzeugten Strommengen, soweit sie der Umlagepflicht nach § 61 EEG 2014
unterlegen haben, zu berücksichtigen.
Um die selbstverbrauchte Strommenge an der jeweils zu begünstigenden Abnahmestelle zu ermitteln, sind
von den gesamten Strommengen diejenigen Strommengen abzuziehen, die das Unternehmen an der zu
begünstigenden Abnahmestelle an Dritte weitergeleitet hat.
Selbst wenn die Ladestationen in Zukunft nicht vom EEG ausgeschlossen sind, das spielt keine Rolle. In den 15ct/kWh ist die EEG-Umlage eingepreist. Dann komme ich halt nur nicht auf die 5ct.
Nehmen wir an ich muss 1 GWh im Jahr schaffen. Das sind 2.000 Std. Ladedauer bei einem 50kW Lader. Nun hat mein Standort aber 8 Lader und jeder kann 100kW. Dann brauche ich eine Auslastung von nur 125 h/a je Ladesäule oder anders ausgedrückt jede Ladesäule muss in Schnitt pro Tag knapp über 20 Minuten belegt sein. Das schafft doch jeder Tesla Supercharger schon heute und die müssen nur ein paar ca. 2000 Autos in Deutschland versorgen. Was passiert erst wenn der eGolf mal preislich normalteuer wird und 100kW kann?