wir sind ganz neu hier im Forum. Wir sind frischgebackene Käufer einer gebrauchten Zoe -genau das Richtige für uns (nur schade, dass Kind Nr. 4 im Kofferraum sitzen muss. Scherz.
Wir sind Betreiber einer Wärmepumpe und da wollte ich jetzt mal genau wissen, ob es nicht möglich ist, das Auto über diesen Zähler laufen zu lassen. Da mir absolut unklar war, wer, wo und wie ich da frage, habe ich mich mal bissel in die Materie vergraben und meinen Wärmestromanbieter (seit vergangenem Jahr auch Ökostrom, als überzeugter Direktvermarkter war er sehr auskunftsfreudig) interviewt. Meine Erkenntisse möchte ich gleich einmal für alle auch Interessierten hier im Forum zurücklassen-bzw. zur Diskussion stellen Achtung-lang & ausführlich:
Grundsätzlich ist Wärmepumpenstrom billiger, weil dafür weniger Netzentgelte fällig werden. Eine Wärmepumpe wird zu Zeiten, in denen der Strom teuer und wertvoll ist, nicht betrieben-sie ist außerdem aufgrund des ausschließlichen Anschlusses der Wärmepumpe mit einer dem Energieversorger bekannten Leistung eine berechenbare Größe für den Netzbetreiber. Das ist der Deal für die Preisermäßigung im Arbeitspreis und den Erlass der Grundgebühr. Werte für meinen Netzbetreiber 2017:
Haushalt: GP2017HH 86,00 €, AP2017HH 7,66 ct/kWh,
Wärmepumpe: GP2017WP 0 €, AP2017WP 2,27 ct/kWh -
Ersparnis Netzentgelt 5,39 ct/kWh
Vorraussetzung für das Ganze ist immer ein separater Zähler mit Sperrzeiten, auf amtsdeutsch eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung für Niederspannungsnetze. Geregelt wird das in § 14a EnWG-dort werden explizit ELEKROMOBILE genannt:
§ 14a Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung; Verordnungsermächtigung
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der
Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu
berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen,
die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne
von Satz 1 gelten auch Elektromobile. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 näher zu konkretisieren, insbesondere
einen Rahmen für die Reduzierung von Netzentgelten und die vertragliche Ausgestaltung vorzusehen sowie
Steuerungshandlungen zu benennen, die dem Netzbetreiber vorbehalten sind, und Steuerungshandlungen
zu benennen, die Dritten, insbesondere dem Lieferanten, vorbehalten sind. Sie hat hierbei die weiteren
Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes an die Ausgestaltung der kommunikativen Einbindung der
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu beachten.
Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung
Ich habe mich nun noch in die Verordnungen/Preistabellen der Netzbetreiber verglichen. Bei Westnetz findet sich beispielsweise explizit eine Preisangabe für Elektromobile:
Der Wärmestromanbieter hat gleich bei meinem Netzbetreiber MITNETZ (ohne Erwähnung der Elektromobile in den Preislisten) angefragt. MITNETZ verlangt für die offizielle Anschaltung von Emobilen an die WP-Leitung einen separaten Zwischenzähler über den dann die Auto-Steckdose läuft. Momentan unterscheiden sich beide Tarife aber nicht in Punkto Netznutzungsgebühr und wenn es dem Stromlieferanten Wurst ist....hm
Theoretisch wäre demnach immer der Bezug von vergünstigtem Strom für E-Autos möglich, mit einer separaten schaltbaren Leitung und einem entsprechenden Zähler? Interessant...
Für mich steht nun die Frage, was mich die Installationsleistung insgesamt kostet. Ein extra abgesichertes Kraftstromkabel vom Anschlussschrank bis in die Garage liegt bereits-es müsste also die Wärmepumpenleitung aufgesplittet werden und das Kabel umgeklemmt werden (laientechnisch betrachtet). Inoffiziell gab mir der Stromlieferant den Tipp ("Es krähe kein Hahn danach, was letztlich alles über einen solchen WP-Zähler läuft...hust") Mir wäre es aber schon wichtig, dass diese Installation versicherungstechnisch einwandfrei ist.
Ich berichte und bin gespannt, wer da hier schon Erfahrungen hat. Und übrigens plant mein Stromanbieter einen Extratarif für
Elektroautos-was ja auch die logische Folge des Ganzen wäre. Vorraussetzung eben Extrazähler, mit Sperrzeiten, ohne (netzseitige)Grundgebühren und die Meldung der Ladeleistung der Ladesäule/des Autos. Dann kann der Energieversorger/Netzbetreiber auch kalkulieren.
Viele Grüße von Nicole