Hallo,
hab da mal den Text kopiert...
Dauer der Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020.
Erstzulassungen bis 17. Mai 2011 sind für 5 Jahre von der Steuer befreit, allerdings ausschließlich auf Elektro-Pkw beschränkt (§ 18 Abs. 4b KraftStG).
Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html