Das kommt wohl auf den Zweck an. Wenn damit indirekt Strom gemessen wird, befinden wir uns mindestens in einer Grauzone.EVduck hat geschrieben:Meines Wissens unterligt die Zeitmessung nicht dem Eichrecht.
So sieht es aus, ich sage ja, Betriebsblindheit.Curd hat geschrieben: Soso,
der zuständige "Betrieb" des MEN stellt sich allerdings öffentlich so dar:
Die Ziele des Mess- und Eichwesen Niedersachsen
DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DER EICHVERWALTUNG SORGEN FÜR RICHTIGES MESSEN IM HANDEL, UMWELTSCHUTZ, ARBEITSSCHUTZ UND BEI AMTLICHEN KONTROLLEN.
Den meisten Bürgern ist nicht bewusst, wie häufig sie im täglichen Leben mit dem Eichwesen in Berührung kommen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt sorgen die Mitarbeiter der Eichverwaltungen dafür, dass sich der Bürger beim Einkaufen messbarer Güter auf die richtige Anzeige der Menge verlassen kann.
Doch, auch die Zeit unterliegt dem Eichrecht. Sowohl Leistung als auch Zeit sind eichrechtsrelevante Größen.EVduck hat geschrieben:Meines Wissens unterligt die Zeitmessung nicht dem Eichrecht.
d.H. jeder Parkautomat ist geeicht? Oder müsste es zumindest sein? Die Uhren im Hallen-/Frei-/Spaßbad auch? Im Schwimmbad? Echt jetzt?Spüli hat geschrieben:Doch, auch die Zeit unterliegt dem Eichrecht. Das Messergebnis muß auch unmittelbar nach Abschluß des Ladevorganges sichbar sein und dauerhaft lokal aufgezeichnet werden, sofern keine gesichterte Übertragung auf ein Drittgerät vorhanden ist.
Der dicke Siggi muss sich aber erst um Tengelmann kümmern (da kriegt er was zu Essen, Strom braucht er nicht) und kriegt das auch nicht durch.rolandp hat geschrieben:Das sollten nun mal die Politiker einen Ministererlass an die Eichbehörden loslassen, das beide Standards zulässig sind !
Das kostet dann 0,-€ und Allen ist geholfen !
Nein,EVduck hat geschrieben:d.H. jeder Parkautomat ist geeicht? Oder müsste es zumindest sein?
Also kann ich nicht nur alle kWh-basierten Abrechnungen sondern auch alle zeitbasierten Abrechnungen anfechten?Spüli hat geschrieben:Aber da hier nicht die Park- sondern Ladezeit erfasst werden soll, schlägt das Eichamt zu.