Hab mir die AGB der Grundgebühr- und der Prepaid-Karte angeschaut. Da eiert man tatsächlich hübsch herum:
"Der Kunde erhält während der Laufzeit dieser Vereinbarung ein Zugangsrecht zu der öffentlichen Ladeinfrastruktur der EnBW."
Das Wort "Verkauf" wird peinlich genau vermieden. EnBW darf alles (z.B. Preise erhöhen, nicht liefern, reparieren oder nicht ausbauen), der Kunde nix, vor allem darf er nix erwarten. Die Karte gehört der EnBW und darf sie nur zum Aufladen des Autos benutzen (nicht, dass ihr etwa Eis damit von der Scheibe kratzt!) und ist bei Vertragsende zu zerstören (zerschneiden!!!).
Zu Lieferung von Strom ist nix in den AGB. Man zahlt also dafür, dass die Karre vor der Säule parken darf und man den Stecker ins Auto einstecken darf. Aber nicht mehr als 1.000 Stunden ohne Unterbrechung (§2.2)!
Mit etwas juristischen Witz müsste da eigentlich was rauszuholen sein. Das ist ein ungeleicher Scheinvertrag, der nicht beschreibt, worum es eigentlich geht!
Und bei der Prepaid-Karte gibt es keine Abrechnung und auch keine realistische Einsicht in die Nutzungsvorgänge, die Grundlage der Guthabenabrechnung sind. Die in den entsprechenden AGB nebulös genannte Formulierung:
"Der Guthabenwert wird zu Beginn und zum Ende des Ladevorgangs an der Ladestation angezeigt oder ist auf
www.enbw.com/prepaid abrufbar."
Die Anzeige ist in der Regel so kurz, dass man es nicht mitbekommt, immer wieder wird auch einfach gar nichts angezeigt. Eine Auflistung existiert nicht, die Website gibt keine Aufstellung, die telefonische Abfrage ist extrem zäh und gibt auch nur den Guthabenwert aus. Und das nach gut vier Jahren!
Ok, woher soll die EnBW auch wissen, dass die Welt heute schon anders funktioniert.