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Die Zukunft des Elektroautos aus steuerlicher Sicht

12 Beiträge - Seite 2 von 2

Re: Die Zukunft des Elektroautos aus steuerlicher Sicht

campr
05.09.2016 07:25
Nun, die Mineralölsteuer wird ja nicht schlagartig weniger, sondern höchstens in homöopatischen Dosen. Wir reden also hier höchstens über einen sehr langen Zeithorizont. Da wird sich die Regierung noch mit ganz anderen Problemen rumschlagen müssen, die weit kritischer sind, z.B. Altersarmut in 40-50% aller Rentner.
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Die Pläne der Bundesregierung

electricity
18.09.2016 09:57
Die Pläne der Bundesregierung
Die konkreten Maßnahmen - befristet bis 31.12.2020 - stellen sich wie folgt dar:

Die derzeitige fünfjährige Steuerbefreiung nach § 3d Abs. 1 KraftStG für Erstzulassungen von Elektrofahrzeugen soll rückwirkend zum 1.1.2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert werden.

Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet werden.

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers sowie für die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer sollen nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei gestellt werden.

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung sollen der pauschalen Lohnsteuer von 25 % unterworfen werden können. Zudem sollen auch Zuschüsse des Arbeitgebers für den Erwerb und die Nutzung der Ladevorrichtung pauschal mit 25 % Lohnsteuer besteuert werden können (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG).

Quelle:
http://www.dstv.de/interessenvertretung ... -anhoerung
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