Wie schon oben erwähnt, kann es nicht Aufgabe der Parkraumüberwachung sein, nach möglichen Gründen für ein "berechtigtes Falschparken" zu suchen.
"Nicht ladendes Fahrzeug parkte unberechtigt" -> Post von der Bußgeldstelle.
In dem Anschreiben sieht man dann den genauen Tatvorwurf und wird darüber aufgeklärt, dass man die Möglichkeit des Einspruchs hat.
Wenn man also (glaubt), dort aufgrund einer außergewöhnlichen Situation berechtigt gestanden zu haben, so kann man dies in seinem Einspruch kund tun und durch eine entsprechende Erläuterung der Situation begründen.
Sollte die Bußgeldstelle dies anerkennen, so wird die Verwarnung zurückgenommen.
Sollte die Bußgeldstelle immer noch auf ihr Recht pochen, kann man gegen die Entscheidung klagen.
Ich hatte es schon mit einem deutlich schwerwiegenderen Vorwurf im Straßenverkehrsrecht zu tun, welchem ich mit einer ausführlichen Begründung widersprochen hatte. (Es drohten Punkte, jedoch kein Fahrverbot.)
Ja, ich habe gegen die StVO verstoßen, dass hatte ich auch von Anfang an zugegeben, jedoch nannte ich Gründe, die mich meiner Meinung nach zu diesem Verstoß berechtigten.
Es wären meine ersten Punkte überhaupt gewesen und das Bußgeld wäre auch noch zu verschmerzen gewesen, aber es ging mir ums Prinzip, da ich mich im Recht sah.
Die Bußgeldstelle blieb bei ihrem Vorwurf, also klagte ich, da ich mich im Recht sah.
Bei der Gerichtsverhandlung war nach der Anhörung der Beteiligten (Polizist und meine Person) die Verhandlung beendet.
Ergebnis: Bußgeldverfahren wurde eingestellt.
Begründung: Die vorgebrachten Gründe in dieser konkreten Situation rechtfertigten den Verstoß.
(Ich fuhr bei Rot (< 1 Sekunde) über die Ampel um einen ansonsten unvermeidbaren Unfall zu verhindern.)