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Ladestrom halböffentlich anbieten

34 Beiträge - Seite 3 von 4

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Alex1
24.08.2016 18:38
Tut sich da ein Markt auf zwischen kommerziellen und CF-Säulen?
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Berndte
24.08.2016 18:43
Wir sind da hinter den Kulissen immer irgendwie mit jemanden im Gespräch.
Leider ist es bis jetzt so, dass es hier immer nur einen Gewinner gibt...
Deshalb bin ich bei dem Thema Abrechnung und "ist alles kein Problem" mittlerweile sehr vorsichtig und frage gleich mal die wichtigsten Sachen nach.

Anbieter gibt es ja nun mittlerweile ein paar.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Anonymous
24.08.2016 20:17
Ein anderer Blickwinkel.
Gesetzt den Fall, daß die im Ort/Stadt für alle Stromnutzungen (alle, d.h. die können auch den Betrieb eines Schweißumformers oder einer Holzsäge untersagen) zuständigen Stadtwerke zustimmen und das Ordnungsamt gegen so etwas nix hat, wäre das ein Kleingewerbe. Also bei Stadtverwaltung, Landkreis und Finanzamt ein Gewerbe anmelden (siehe auch regelmäßige ebay-Verkäufe).
Wie nun abgerechnet wird, ob per Zähler oder Handkasse - es besteht Nachweispflicht, d.h. ein Einnahmenachweis muß geführt werden - mit Trennung von Privat und Gewerbe. Dann kommt die Steuerbehandlung - entweder mit Mehrwertsteuer oder ohne jene, sowie quartalsmäßiger Vorsteuererklärung und deren Zahlung. Am Jahresende dann Einnahme-/Überschußerklärung.
Stellt dann das Finanzamt fest, daß nur Negativeinnahmen gemacht werden -> Gewerbeende.
Campingplätze / Gemeinschaftsräume in Wohnkomplexen: Die Vermieter betreiben ein Gewerbe mit sauberer Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben - siehe oben. Was die nun nehmen, ob Steckermiete, ob ungeeichtem Zähler, ob Spende in die Blechkiste ob Pauschale oder nix ist egal - das geht aus den AGBs hervor.

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

mlie
24.08.2016 21:15
Wenn das Finanzamt das Gewerbe als nicht gewinnerzielend anführt (was es ja von Anfang an auch nicht wirklich ist), macht man eben weiter wie bisher, nur eben ohne Gewerbeanmeldung.
Man hat ja vom Finanzamt schriftlich, dass kein Gewerbe vorliegen kann, da der wesentliche Aspekt eines üblichen Gewerbes (Gewinnerzielungsabsicht) fehlt. Das hätte das Finanzamt zwar auch einfacher haben können, aber bitte, wenn man unbedingt Papier dreckig machen soll...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Anonymous
25.08.2016 22:09
Nun gut, anderes Blickfeld, wo jede Eigeninitiative in den Orkus marschiert. Die unüberlegte Ladesäulenverordnung - der unflexible Schnellschuß (ab Mitte 2016). Das die Agentur was kostenlos macht, glaub ich nicht.

Inhaltlich:
- jeder Ladepunkt, der ohne Schranke oder Sperre zugänglich ist, egal ob auf privatem Grund, ist öffentlich.
- jeder Ladepunkt muß bei der Netzagentur angezeigt werden
- bis 22 kW ist's Normalladung mit AC-Stecker-Vorgaben
- größer 22kW muß DC dabei sein
Sanktionen: Betriebsuntersagung (z.B. auch durch das Stadtwerk)
CF-Ladepunkte müßten also eine Schranke aufweisen - reicht auch eine virtuelle Schranke per Warnschild ?
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Tho
25.08.2016 22:36
Wo steht denn das bei >22kW DC dabei sein muss?
Da steht nur, dass bei DC immer CCS dabei sein muss.
Kein DC, kein Stress...
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

felix52
25.08.2016 22:37
Spätestens ab dem 6. Jahr wird aus dem (Klein)-Gewerbe, wenn man nicht in die Gewinnzone gerutscht ist, Liebhaberei oder so ähnlich. Dann wird nachberechnet. Über die 6 Jahre wird das, weil ja auch die Abschreibung gestrichen wird, eben wirklich Liebhaberei mit teuren Nachzahlungen. "Halböffentlich"? Also ohne Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen?

Nicht in Deutschland.
Es war die richtige Entscheidung, die 2015er ZEN R240 zu behalten.Sie passt zu meinem
Fahrprofil perfekt. Die 2018er Intens mit 40er Akku nicht. Nix Halbes und nix Ganzes! Verkauft!

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Tho
25.08.2016 22:50
Was sollte denn da nachzahlen außer die MwSt?
Abschreibung bringt dir auch nix wenn nix erwirtschaftest.
Sehe da kein großes Risiko.
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

mlie
25.08.2016 23:09
Und bei Kleingewerbe fliegt einem nichtmal die USt um die Ohren, die darf man ja nicht mal ausweisen. Oder hat sich der Dönerbudenparagraph zwischenzeitlich geändert?
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Anonymous
26.08.2016 13:46
Tho hat geschrieben:Da steht nur, dass bei DC immer CCS dabei sein muss.
Stimmt - hatte eine andere (Fehl-)Interpretation
http://www.bsm-ev.de/emog/lsv-jan15/bsm ... SV-Entwurf
gelesen - im Original steht ... wenn DC angeboten wird ...
Zum Fi-Amt und Dönerbudensteuer - gibbet alles noch - man muß in jedem Fall buchführen - sonst kommt innerhalb von 10 Jahren der Daumen mit dem Schätzeisen. Buchführung: Tag, Entnahmemenge, ZählerStart, ZählerEnde, (Kennzeichen, Kunde).
Eigentlich müßten gelernte Recht-Kenner im Forum doch mehr dazu sagen können - wegen dieser Fragen zum Steuerberater zu gehen - nie und nimmer, die ziehn einem für jedes Beratungswort das Fell über die Ohren.
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