Die von dir beschriebenen Interpretationen sind leider etwas sehr optimistisch aus der Sicht eines Emobilisten betrachtet. Aus meiner Sicht stellen sich die rechtlichen Klarstellungen etwas anders da.gthoele hat geschrieben:Strom an Ladesäulen verkaufen ist demnächst nicht mehr "Energie liefern" im juristischen Sinne und das darfst du daher auch selber machen wenn du magst (Ladestationen werden nämlich als "Letztverbraucher" definiert werden).
Das kann man dem Strommarktgesetz (zur Zeit noch Gesetzesentwurf) entnehmen:
"[In §3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetzes] wird das Wort „kaufen,“ durch die Wörter „kaufen; auch der
Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letztverbrauch im Sinne
dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen
gleich,“ ersetzt."
Daraus ergeben sich 2 Konsequenzen:
a) Der Stromtransport Ladestation->Auto ist energiewirtschaftlich ohne Bedeutung, zum Beispiel musst du dafür keine EEG-Umlage von deinen Besuchern einzeln abrechnen, ausweisen und getrennt abführen wenn du den Strom an irgendwen verkaufst weil es eben kein normaler Stromverkauf ist - die EEG-Umlage zahlst du einfach wie gewohnt an deinen Lieferanten, ganz normal mit dessen Stromrechnung.
b) Ladestationen sind Letztverbraucher bedeutet dann auch, das Ladestationen eben kein innerer Bestandteil des Stromnetzes sind so wie Transformatoren, Schaltanlagen usw. sondern ein Netznutzer. Wäre das so, dann könnten Stromnetzbetreiber Ladestationen über die Stromnetzbenutzungsentgelte finanzieren, so wie Transformatoren usw. Das wurde an verschiedenen Stellen immer mal wieder angedacht. Wären Ladestationen keine Letzverbraucher würde zum Beispiel auch das Recht zur freien Auswahl des Lieferanten für jeden Nutzer (wie beim Hausanschluß) eintreten - ist auch nicht so.
Noch ist das Gesetz anscheinend nicht beschlossen. Sollte aber nicht allzulange dauern.
Die Aussage "Ladesäulen sind Letztverbraucher" bedeutet letztlich folgendes:
1. Die eine Folge wurde zutreffend beschrieben: für Stromanbieter wird klargestellt, dass es zukünftig nicht möglich sein wird, einfach so Strom an einer Ladesäule zu liefern. Zu Hause kann jeder seinen Lieferanten frei wählen, da der Zähler die Brücke zum öffentlichen Netz darstellt. Eine Ladesäule ist das zukünftig eindeutig nicht; alleine der Eigentümer der Säule entscheidet, wie die Abrechnung mit dem Nutzer abgewickelt wird.
2. Eine weitere Folge ist die Klarstellung für Netzbetreiber, dass die Ladesäulen nicht zu ihrem Netz gehören und sie damit nicht für Errichtung und Wartung (usw.) zuständig sind. Gleichzeitig können die Kosten dafür allerdings auch nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.
3. EEG Umlage fällt beim Letztverbraucher an. Da der Letztverbraucher die Ladesäule ist muss der Betreiber der Ladesäule die EEG Umlage an seinen Lieferanten abführen.
4. Wenn der Letztverbrauch durch die Ladesäule schon erfolgt ist, kann logischerweise danach kein Strom mehr verkauft werden - sonst wäre es ja kein Letztverbrauch. Das führt dann auch zu dem entscheidenden und letzten Punkt...
5. Was grundsätzlich gar nicht geht, ist unter Berufung auf diese Neuformulierung anzunehmen, dass nun jeder an einer Ladesäule einfach so Strom verkaufen kann. Dafür müssen nach EnWG sehr viele formale Voraussetzungen (Zulassungen, Meldepflichten usw.) erfüllt sein. Auch wenn manche das derzeit so machen ist es dennoch nicht erlaubt. Und aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass einige "echte" Stromanbieter die aktuelle Situation mit Argusaugen beobachten und sich hier - sobald der Markt richtig hochläuft - sicher kein Geschäft wegnehmen lassen werden. Ich würde niemandem empfehlen, den geladenen Strom tatsächlich nach kWh abzurechnen - es sei denn man ist bereits als Energielieferant zugelassen!
Für die Nutzer von E-Autos wäre es vermutlich besser gewesen, wenn die Klarstellung in die andere Richtung gegangen wäre:
- Ladesäule als Teil des öffentlichen Netzes definieren
- Errichtung und Unterhalt erfolgen durch die Netzbetreiber
- Stromlieferung durch einen (kWh-) Vertrag mit einem beliebigen selbstgewählten Anbieter
Aber das wird es nun nicht geben.