msim hat geschrieben: Ansonsten gehören sie nicht hierher... genau wie die restlichen, nicht öffentlichen Ladepunkte.
Einspruch.
Auch nicht öffentliche Ladestationen etwa auf Firmengeländen (bei privaten ist das was anders) gehören hier her!
Denn es gibt Leute die dort laden können und dürfen, wenn auch nur ein ausgewählter Kreis.
Einfach mal folgende Situation vorstellen:
Eine Firma braucht einen Handwerker, weil die Gebäudeheizung nicht will.
Sie beauftragt einen Heizungsbauer in der Gegend.
Der Heizungsbauer hat 2 E-Kangoo im Fuhrpark, aber auch noch 2 Verbrenner.
Gerne würde er einen E-Kangoo nehmen, müsste aber um die Tour zu schaffen etwas nachladen.
So kann er nachschauen, ob es dort eine Ladestation gibt und den Kunden anrufen ob er eventuell laden darf - ins Gelände muss er ja schliesslich sowieso reinfahren dürfen. Wäre eine solche Ladestation jetzt hier nicht aufgeführt, würde er vermutlich direkt den Verbrenner nehmen.
Oder ein Berechtigter, weil Mitarbeiter der Firmengruppe, der allerdings in einer entfernteren Filiale arbeitet und ein EV hat, muss beruflich dort hin. Gerne würde er sein EV nehmen, nur wenn er nicht weiss, dass man an der anderen Filiale laden kann wird er sich einen Firmenwagen geben lassen.
Es muss eben in der Beschreibung nur klar ersichtlich sein, was Sache ist.
Weiterhin wechseln auch die "Zugehörigkeitskreise".
Bloss weil man bei einer solchen Fa. im Moment nicht arbeitet heisst es noch nicht, dass es morgen vielleicht doch der Fall sein wird. So weiss man wenigstens bei welcher Filiale man sich eventuell bewerben könnte.
Ausserdem kann man nur dann wenn bekannt ist, dass dort eine Ladestation ist, auch wenn die hinter geschlossenen Türen ist, nachfragen ob man vielleicht ausnahmsweise dochmal laden darf. Oder ggf. eine Bitte absetzten, die Säule öffentlich zu machen.
Oft sind die nämlich gar nicht so engstirnig.
Strenggenommen sind doch alle Ladestationen, für die man eine ganz bestimmte Karte braucht im weitesten Sinne nicht öffentlich.
Klar kann jeder sich eine solche Karte kaufen, aber es kann sich ja auch jeder bei einer Fa. mit Ladestation bewerben um zum erlauchten Kreis zu gehören.
Und wo soll das anfangen und aufhören?
Nehmen wir z.B. die unsägliche Kitzinger Ladestation des lokalen EVUs.
Die geben ihren Ladechip nur an "Einheimische" aus - kann also auch nicht jeder laden....
Müsste die dann aus dem Verzeichniss rausgenommen werden?
Oder nehmen wir den Chademo-Lader von Nissan in Boxberg.
Der ist zwar räumlich zugänglich aber abgeschlossen und nur für Nissan Mitarbeiter gedacht.
Könnte wetten, dass selbst nicht alle Nissan Mitarbeiter wissen, dass dort eine Chademo steht - obwohl sie dort ggf. laden dürften.
Ausserdem ermöglicht es, dass man Nissan mal bittet, die freizugeben. Nur wie soll das gehen, wenn man erst gar nicht weiss, dass es dort eine Station gibt? Und selbst wenn sie es nicht tun ist das auch eine Aussage über Nissan und abgesehen davon es könnte sich ja eines Tages ändern.
Wenn wir alle Ladestationen aus dem Verzeichnis entfernen, an denen nicht jeder laden darf, wäre das Verzeichnis ziemlich leer.