Hallo, die Verkäufer bei BMWi haben heute die Richtlinien zur Abwicklung des Umweltbonus bekommen.
Ich habe folgendes erfahren (gelesen!):
1. Die folgenden Richtlinien gelten für Bestellungen ab dem 19.5.2016
2. BMW gewährt eine Innovationsprämie von 1500€ brutto.
3. BMW beteiligt sich am Umweltbonus (auch Elektroauto-Prämie o.ä. genannt) mit 2000€ netto
Dieser Bonus wird separat auf der Bestellung / Kaufvertrag ausgewiesen.
4. Insgesamt bekommt der Kunde also einen Brutto-Nachlass von 1500+2000+380 = 3880€
5. Der staatliche Anteil des Umweltbonus muss vom Kunden selbst beantragt werden. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden die genauen Bedingungen auf http://www.bafa.de veröffentlicht (ich nehme an, in den nächsten Tagen). Also dieser staatliche Anteil von 1500 bzw. 2000€ erscheint auch nicht auf dem Kaufvertrag / Angebot / Bestellung von BMW, man geht als Kunde quasi in Vorleistung und bekommt ihn erst später von der BAFA zurück. Auf http://www.bafa.de erfährt man dann auch, was genau eingereicht werden muss.
6. Eine Änderung der Bestellungen von "Frühbestellern"mit 60Ah auf 94Ah ist grundsätzlich nicht möglich, die Bestellung muss storniert werden und es muss neu bestellt werden.
Grüße
Micky