Du musst zwei Dinge unterscheiden:
- Passt die Felgen-/Reifenkombination (genannt "Rad") von den Dimensionen?
- Ist das ganze zugelassen?
Prinzipiell muss der Umfang des Rades gleich bleiben, wenn Du eine andere Felgengröße nimmst, weil sonst der Wert auf dem Tacho nicht mehr mit der realen Geschwindigkeit übereinstimmt. Das heißt im Klartext, wenn Du einen größeren Felgendurchmesser nutzen willst, muss die Reifenflanke kleiner werden, damit der Durchmesser des Rades und somit der Abrollumfang gleich bleibt.
Die andere Sache ist die Reifenbreite. Je mehr Breite desto mehr Gummi ist auf der Straße, desto höherer Widerstand, desto geringere Reichweite. Aber das interessiert den Ingenieur vom TÜV nicht. Der möchte sehen, dass das Rad bei geradem Lenkradeinschlag nicht aus dem Radhaus heraussteht, also komplett abgedeckt ist. Desweiteren darf das Rad bei vollem Einschlag und eingefederter Dämpfung nirgendwo schleifen, weil es Dir sonst im Fahrbetrieb den Reifen und die Karosserie zerlegt.
Für eine größere Reifenbreite brauchst Du auch breitere Felgen. Die 6,5" reichen da nicht mehr. Da das Rad dadurch aber weiter aus dem Radhaus herauskommt, muss man um o.g. Bedingungen zu erfüllen, die Einpresstiefe anpassen.
Zur Veranschaulichung eine Grafik von
Wikipedia:
Kommen wir zu den physikalischen Eigenschaften einer Felge. Generell darfst Du nur Felgen mit ABE einfach so auf Dein Auto schrauben, alle anderen möchte der TÜV sehen und in deinen Fahrzeugpapieren eintragen. Damit eine Felge eine ABE erhält muss sie nicht nur von den Ausmaßen auf ein Fahrzeug passen, sondern auch durch die Materialprüfung der zulassenden Stelle laufen. Da wird zum Beispiel ein Festigkeitsgutachten erstellt, um zu verhindern, dass sich jemand Felgen aus billigem Chinaspritzguss auf das Auto schraubt, die bei der ersten richtigen Belastung verzogen sind oder gar brechen, was auch zu multiplen Brüchen beim Fahrer führen kann, die "mit dem Leben nicht vereinbar sind" (Originalzitat aus meiner damaligen Anatomievorlesung, 1. Semester).
Wie ich geschrieben hatte, gibt es momentan nur eine Handvoll Felgen mit ABE für den Leaf. Der "Trick" besteht jetzt darin ein Vergleichsgutachten beim TÜV mitzubringen. Beispiel: Felge A ist für Leaf und Qashqai zugelassen, Felge B nur für Qashqai. Wenn jetzt der Qashqai mindestens genauso schwer ist wie der Leaf (bin zu faul zum suchen), dürfte es kein Problem werden auch Felge B (bei gleichen Rad-/Reifendimensionen) auf dem Leaf eingetragen zu bekommen.