kriton hat geschrieben:Hallo, ich bin neu hier und überlege zurzeit einen Plug-in-hybrid zu kaufen. Als Freiberufler interessiert mich auch die steuerliche Seite. Wie weiße ich dem FA die Stromkosten nach? Brauche ich dazu zwingend einen weiteren Zähler? Welche Anforderungen gelten für den? Schließlich könnte ich ja auch andere Geräte an die Steckdose anschließen? Gibt es dazu irgend welche Richtlinien, habe mit Google nichts gefunden.
Diese Frage stellte sich bisher kaum, meist wurden die Fahrzeuge im betrieblichen Rahmen mittels der 1%-Methode verwendet.
Das Google zu deinem Thema nichts anbietet ist klar, ist noch alles zu neu. Bei aktuellen Betriebsprüfungen sind die Prüfer noch jungfräulich und in einer Meinungsfindungsphase. Selbst die oberste Berliner Finanzverwaltung hat zu einigen Spezialfragen noch keine Antworten. Diese können wir als Steuerbürger also mit formen.
Ich selbst habe mein Auto als gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50%) und wende daher die Schätzmethode an. Da ich eine Ladestation von newmotion zu Hause habe, mache ich einen Ausdruck der Jahreszahlen aus dem Backend . Ich benutze dafür immer nur eine extra Karte von NM.
Letztlich muss man den Kostennachweis aus zweierlei Sicht betrachten :
ertragsteuerlich müssen Betriebsausgaben als solche "nur" glaubhaft gemacht werden, wie, schreibt das Einkommensteuergesetz nicht vor. In deinem Fall dürfte sich ein gesonderter Zähler als sinnvoll erweisen.
umsatzsteuerlich ist es schwieriger. Die Umsatzsteuer, die in meinen privaten Stromkosten steckt, wird man nicht abziehen können, weil die Leistung Stromlieferung nicht unmittelbar für das Unternehmen erfolgt.
Für weitere Detailfragen bitte den Steuerberater Deines Vertrauens kontaktieren.