Frage an die gewerblichen Reservierer des Model 3:
Wie kommt man denn an eine ordentliche Rechnung für die Reservierung?
Gruß
Sabter
Du hast natürlich Recht: Bei E/Ü-Rechnung sind Rückstellungen eigentlich nicht vorgesehen. Bei Buchführung geht die Rückstellung aber auf jeden Fall - Kreditkartenabrechnung kann er doch als Beleg nehmen.fridgeS3 hat geschrieben:Rückstellung bei einer Überschussrechnung..... Aha....
Außerdem, wer sagt denn, dass das Betriebsausgaben zum jetzigen Zeitpunkt sind?
wer Buchführungspflichtig ist oder freiwillig Bücher führt, der muss bilanzieren, dort könnte man mit Rückstellungen arbeitenMicky65 hat geschrieben:Bei Buchführung geht die Rückstellung aber auf jeden Fall
als Nachweis der Betriebsausgabe reicht das.... möglicherweise, denn Betriebsausgaben müssen nachgewiesen werden, das anhand einer Kreditkartenabrechnung zu machen, da muss der FA-Sachbearbeiter schon einen guten Tag habenMicky65 hat geschrieben: Kreditkartenabrechnung kann er doch als Beleg nehmen.
so so , der gute alte Konz... dazu sag' ich jetzt mal nichts...Micky65 hat geschrieben:Ich hatte den Trick damals aus dem "Konz" - ich schaue nochmal nach, was da genau stand.
In Zeiten von automatisierten Steuererklärungen will das nichts heißen, das kann auch bei der nächsten Betriebsprüfung wieder raus fliegen, aber vermutlich trifft Deine Aussage zu.Micky65 hat geschrieben:Vielleicht war mein FA-Sachbearbeiter auch nicht aufmerksam genug - die Einkünfte im Jahr darauf hat er jedenfalls auch anerkannt
der IAB (Investitionbsabzugsbetrag) hat mit der Zahlung nichts zu tun, das sind 2 paar verschiedene Schuhe.....Micky65 hat geschrieben: Edit:
Ich muss mich korrigieren. Es handelt sich um den sogenannten "Investitionsabzugsbetrag", der im Prinzip wie eine Rückstellung funktioniert (hat aber gewisse Bedingungen).
Moment mal, wenn ich es angegeben habe und der Steuerbescheid rechtsgültig ist, dann kann die BP doch nichts mehr daran ändern, oder? Höchstens, wenn ich unrichtige Angaben gemacht habe. Deshalb bin ich grundsätzlich steuerehrlich - versuche nur den Rahmen der Gesetze auszuschöpfen, wie es unser Staat ja auch will (sonst hätte er die Gesetze nicht gemacht).fridgeS3 hat geschrieben:das kann auch bei der nächsten Betriebsprüfung wieder raus fliegen, aber vermutlich trifft Deine Aussage zu.
OK, dann könnte er die Anzahlung von 1000€ unter den Tisch fallen lassen und einen Investitionsabzugsbetrag von z.B. 5000€ für seinen in 3 Jahren anzuschaffenden Tesla-Firmenwagen geltend machen? Wäre steuerlich ja noch interessanter. Aber ich sehe gerade das der BFH in 2009 bei Freiberuflern die Ansparabschreibungen ziemlich eingeschränkt hat... als wohl doch keine Möglichkeit.fridgeS3 hat geschrieben:der IAB (Investitionbsabzugsbetrag) hat mit der Zahlung nichts zu tun, das sind 2 paar verschiedene Schuhe.....