AndiH hat geschrieben:Meine Frage war weniger nach juristischen Spitzfindigkeiten sondern eher was abrechnungstechnisch möglich ist. Es geht doch einfach darum eine E-Tanke möglichst hindernisfrei einem möglichst großen "Kundenkreis" zur Verfügung zu stellen und für den "Betreiber" der den Anschluss und den Stellplatz bietet zumindest keine zusätzlichen Kosten.
Gruß
Andi
Du kannst natürlich unterhaltsame Gedankenspiele betreiben: was wäre, wenn ... ich Strom verkaufen dürfte? Wie sähe das technisch aus? Da du aber keinen Strom verkaufen darfst, bleibt das eine Trockenübung. Das sind keine juristischen Spitzfindigkeiten im Sinne von: spielt doch keine Rolle.
Natürlich kannst du den Stellplatz gebührenpflichtig vermieten wie Tho schreibt. Das ist richtig, aber dann brauchst du keine softwaregestützte Abrechnung, denn dann verkaufst du keinen Strom, sondern einen Stellplatz.
TNM verkauft keinen Strom, sondern bietet die Abrechnung für denjenigen an, der Strom verkaufen darf.
Gruß
Reinhard
Wer es besser weiß (durchaus möglich), möge sich melden.
Aber die bisherigen Einwände haben nichts entkräftet.
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