Den Ellinator kannte ich schon, aber ehrlich gesagt... den Twizy fände ich zum Fahren lernen besser.
Frage an Nordlicht:
Was macht Dich da so sicher?Nordlicht hat geschrieben:Eigentlich eine klare Antwort: NEIN, es ist nicht zulässig!
Hier http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_de.htm steht:
"Auch die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden in anderen EU-Ländern anerkannt.
Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen.
Sie können in Ihrem neuen Land mit Ihrem aktuellen Führerschein so lange fahren, wie dieser gültig ist."
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, Absatz 6 ("Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.").
Heißt für mich: Der Führerschein ist erstmal gültig, aber die Polizei (oder die Zulassungsbehörde?) ist berechtigt, in begründeten Fällen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei wiederholter Trunkenheit am Steuer verstehe und unterstütze ich das, bei dem von mir geschilderten Fall allerdings nicht.
Trotzdem wäre es wünschenswert, den B1 in Deutschland einzuführen. Welcher Teil unseres Behördenapparates ist dafür zuständig?