Hier mal eine Typ2/CHAdeMO Ladestation vom Auchan Supermarkt in der Nähe von Haguenau/Frankreich:
DC 1824kWh und AC 6227kWh ==> zusammen 8051kWh
Weil der Zähler geeicht sein muss, sonst darf er nicht zu Abrechnungszwecken verwendet werden nach MessEG. Kann sein, dass sich in der Säule ein geeichter Zähler verbirgt und die Anzeige nur die Fernanzeige des Zählers ist. Kann aber auch sein, dass es nur ein Softwarezähler ist, der dann nicht eichfähig ist.TimoS. hat geschrieben:Wozu bauen sie überhaupt Zähler ein, wenn sie dann doch nach Zeit berechnen?
Na gaaanz so kompliziert muss man es nicht machen. Seit jahrzehnten werden Zählerwerte zu Verrechnungszwecken fernübertragen. Und das meist weder über eine gesicherte Leitung noch in irgendweiner Form verschlüsselt. Und schon garnicht geeicht, wie auch immer das gehen sollte.enabler hat geschrieben: Um die Energiemenge dem Endkunden gegenüber verrechnen zu können, muss man nicht nur die Energiemenge, sondern auch die Zeit eichrechtskonform erfassen und übertragen. Letzteres bedeutet, dass wirskame Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen verhindert wird, dass die Daten (Menge und Zeit) verfälscht werden können. Hier sind wir dann bei digital signierten Zählerwerten angekommen, was wiederum eine komplette PK-Infrastruktur erfordert. Hat man das ermöglicht, liegen die Daten dann korrekt beim Charge Point Operator (CPO). Damit diese Daten dem Endkunden (bspw. im Roamingfall) verrechnet werden können, muss dasselbe Prozedere beim Datenaustausch zwischen CPO und Electro Mobility Provider (EMP) erfolgen - es wird also eine zweite PKI erforderlich.
Hat der EMP keine Stromhandelslizenz, darf er nach Meinung mancher Juristen dem Endkunden wiederum die Energiemenge nicht in Rechnung stellen und die Übung war umsonst.
...Priusfahrer hat geschrieben:Na gaaanz so kompliziert muss man es nicht machen. ...
...Im Streitfall über eine Laderechnung ist der spätere Nachweis dann recht schwierig, da dann inzwischen schon zig andere geladen haben. Da ist vermutlich dann der Betreiber in der Beweispflicht.
Du beantwortest die erste Aussage mit Deiner zweiten und bekräftigst das Problem mit der dritten.wenn es bei 60-100kWh Akkus nicht mehr nur um zweifuffzig geht
Weil sie sich so einen separaten Kasten für den Zählerschrank sparen. Der vom Ladesäulenbetreiber bezogene Strom muss ja auch irgendwie bezahlt werden - und zwar nach kWh. Also kommt bei guten Säulen der Zähler in die Säule, um sich die Zusatzhardware und Arbeit zu sparen. Die Säule ist dann der Hausanschlusskasten und Zählerschrank in einem. So wirst du bei RWE und Mennekes Säulen nie einen separaten Kasten finden, wo das Zeug drin steckt.TimoS. hat geschrieben:Wozu bauen sie überhaupt Zähler ein, wenn sie dann doch nach Zeit berechnen?