Gummikuh hat geschrieben:Nun ist die Sache, dass das ja so keine Rechnung ist. Darf ich als Privatperson eine solche ausstellen, mir geht es ja nicht um Gewinnabsicht, sondern nur um die Rückerstattung meiner Kosten.
Das nennt sich Eigenbeleg. Entweder hat der AG ein Formular (z.B. für Reisekostenabrechnung) oder man macht es formlos. Es muss nur klar sein, dass es sich um eine Kostenerstattung handelt. Wenn der AG es nicht erstatten möchte, dann kann man es bei der Steuer geltend machen und von dem zu versteuernden Geldwertenvorteil (bei Firmenfahrzeuge mit Privatnutzung von den 1% oder von der km-Pauschale für Fahrten von und zu der Arbeitsstätte) abziehen. Wenn man kein Geldwertenvorteil versteuert und der AG nichts erstatten möchte, sollte man die Füße stillhalten, denn sonst macht man ein Fass ohne Boden auf. Dann würde ich den zu Hause geladenen Strom als Ausgleich für die gesparten Kosten für die Fahrten von und zu meiner Arbeitsstätte betrachten und das Dienstfahrzeug verstärkt für Privatfahrten nutzen.
PS: 220 kWh entsprechen ca. 1400 km und würden mit dem eigenen Auto ca. 440€ kosten (Vollkostenkalkulation). Die 1400 km fallen schon bei einer Strecke von ca. 3 km einfache Entfernung zur Arbeitsstelle pro Jahr an. Dafür müsste man ca. 500€ pro Jahr versteuern wofür beim niedrigsten Steuersatz eine Steuer von min 100€ pro Jahr anfallen würde.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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