"Dem Vernehmen nach will die Regierung die Nutzung von E-Autos für Berufspendler erleichtern. So soll es eine Ausnahmeregelung geben, die dazu führt, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Strom an Zapfsäulen unentgeltlich zur Verfügung stellen kann. Der Gratisstrom soll steuerrechtlich nicht als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Nach den Steuerregeln müssen Arbeitnehmer den kostenlosen Strom als Einkommensbestandteil versteuern.
Außerdem soll der Absatz von Elektroautos durch Erleichterungen im Bau-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht gefördert werden. Mieter von Stellplätzen und Wohnungseigentümer, zu deren Immobilie ein Stellplatz gehört, benötigen zur Einrichtung eines privaten Netzanschlusses in der Regel die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Um diese Hindernisse zu beseitigen, soll es in Zukunft Privilegien zur Installation privater Ladepunkte geben. Die Regierung denkt auch daran, elektrische Anschlüsse für Elektrofahrzeuge bei Neubauten generell vorzuschreiben."
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