Die EU Ladestellenverordnung sieht (zurecht) vor, dass jedem Elektroautofahrer eine "vertrags- und barrierefreie" Möglichkeit der Ladung an öffentlichen Ladestationen zur Verfügung gestellt werden muss. Der dt. Gesetzgeber sieht in der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie mehrere Möglichkeiten vor, diese zu erfüllen. Eine davon ist das beschriebene direct payment mittels mobiler Webseite.mweisEl hat geschrieben:Und warum ist dann eine für jederman in der EU kosten- und diskrimierungsfrei zu erhaltende Authentifizierungskarte inkl. bequemer Abrechnung nicht ausreichend?enabler hat geschrieben:Eine mobile Webseite und ein "gängiger online-Bezahldienst" werden vom Gesetzgeber als ausreichend gesehen.
Keine Mensch tut sich bei Wind&Wetter eine bei mangelhafter Mobilfunkdatenverbindung ohnehin nicht funktionierende "mobile Webseite" an, bei der letztendlich nur proprietär über einen Account bei der einen Emailspambank (die mit dem Mißbrauch der Banklizenz) gezahlt werden kann.
Korrupte und/oder verblödete Politiker mögen das natürlich anders sehen!
Zusätzlich dazu dürfen viele andere Möglichkeiten angeboten werden. Unter anderem natürlich auch alle möglichen und unmöglichen Karten.
Deine Aufregung ist also unnötig - Du darfst natürlich weiterhin Deine TNM-Karte verwenden.