Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
Highlander_mue
10.04.2016 14:35Hallo Beisammen,
schade, ich habe die Aprilausgabe von "Siedlung und Eigenheim" gelesen und dann leider schon entsorgt. Ich denke, in der Rubrik "Aktuelle Urteile" hätte ich gelesen, dass ein Gericht geurteilt hätte, dass zum Laden eines E-Autos ein gewisses Anspruchsrecht zur Installation einer Steckdose am eigenen Tiefgaragenstellplatzes besteht.
Vieleich ist jemand von euch in der Siedlervereinigung und hat die Zeitschrift noch zur Hand.
Gruß aus München, Highlander_mue
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Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
guellichs-erbe
10.04.2016 17:17Hallo e-Fans,
also ich wohne in meiner Eigentumswohnung und hatte als Eigentümer bei meiner Hausverwaltung angefragt. Folgende Antwort kam zurück:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
da die Leitung zu Ihrem Garagenplatz über Gemeinschaftseigentum verlegt werden müsste, brauchen sie dafür die Zustimmung aller Miteigentümer.
Also aller Eigentümer, nicht nur diejenigen die auf der Versammlung anwesend sind. Diese Zustimmung ist in der Praxis kaum erreichbar.
Dann ergibt sich noch die Frage, für was die Steckdose in der Garage dienen soll. Falls für Staubsauger im Auto oder Reparaturen (Elektrowerkzeuge) haben Sie keine Chance eine Genehmigung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin am überlegen, ob ich nicht doch einen Tagesordnungspunkt einfordere, damit ich mal ein Stimmungsbild bekomme. Vielleicht sind die Leute ja ganz offen und nur die Hausverwaltung so verstaubt?
Was meint Ihr?
Viele Grüße ins Forum,
Uli
Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
10.04.2016 17:52Die sog. Allstimmigkeit ist aber nur erforderlich, wenn damit eine Beeinträchtigung einhergeht:
"§ 22
Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
(1) Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden."
Das ist bei einem Stromkabel nicht der Fall, wenn es nicht gerade über die Fassade geführt wird.
Einfache Mehrheit genügt also für den Beschluss i.d.R.
Cheers
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Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
guellichs-erbe
10.04.2016 19:37Hallo preda7,
vielen Dank für den Tip. Ich habe die Hausverwaltung höflich angeschrieben mit dem entsprechenden Hinweis ... mal sehen, was da rauskommt. Werde entsprechend berichten
Viele Grüße ins Forum,
Uli
Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
10.04.2016 20:31Hast Du eine Liste der Eigentümer? Du könntest dir die Zustimmungen einzeln schriftlich holen oder zumindest mal ein Stimmungsbild bekommen. In meiner alten WEG hätte sich niemand quer gestellt so lange er keine Kosten hat.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE
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Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
10.04.2016 20:33PS wenn es einen Verwaltungsbeirat der Eigentümer gibt könntest Du dort nach Verbündeten suchen.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
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Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
10.04.2016 21:41Ein Satz ala "Die Verlegung des Kabels erfolgt möglichst entlang bereits vorhandener Kabel." in Deinem Antrag hilft bei der Akzeptanz.
Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
10.04.2016 22:03Noch etwas, wenn der Verwalter stur bleibt: Falls er den Beschluss nicht feststellt, weil er Allstimmigkeit für erforderlich hält, läuft er Gefahr, die Kosten der dann folgenden Beschlussanfechtung selbst tragen zu müssen, 49 Abs 2 WEG.
Die meisten Verwalter werden dann schon unsicher und sind dann plötzlich gar nicht mehr so dagegen....
VG, Chris
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Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
10.04.2016 23:10Also laut Wohnungseigentumsgesetz muss es die Hausgemeinschaft dulden, wenn du einen "Energieversorgungsanschluss" herstellen willst. Laut der Zeitschrift "Das Grundeigentum" gilt das auch für Elektrofahrzeuge. Siehe dazu auch den Beitrag im TFF-Forum:
https://tff-forum.de/viewtopic.php?p=148188#p148188
Hier der entsprechende § 21:
§21 im Wohnungseigentumsgesetz hat geschrieben:
[...]
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind.
[...]
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
[...]
6.
die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
[...]
Tesla Fahrer seit Mai 2015. Tesla Model S 85D, Tesla Model 3 LR, BMW i3 94Ah
Re: Erfahrungen nach einem Wochenende i3
Sigi
11.04.2016 06:55guellichs-erbe hat geschrieben:Hallo e-Fans,
also ich wohne in meiner Eigentumswohnung und hatte als Eigentümer bei meiner Hausverwaltung angefragt. Folgende Antwort kam zurück:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
da die Leitung zu Ihrem Garagenplatz über Gemeinschaftseigentum verlegt werden müsste, brauchen sie dafür die Zustimmung aller Miteigentümer.
Also aller Eigentümer, nicht nur diejenigen die auf der Versammlung anwesend sind. Diese Zustimmung ist in der Praxis kaum erreichbar.
Dann ergibt sich noch die Frage, für was die Steckdose in der Garage dienen soll. Falls für Staubsauger im Auto oder Reparaturen (Elektrowerkzeuge) haben Sie keine Chance eine Genehmigung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin am überlegen, ob ich nicht doch einen Tagesordnungspunkt einfordere, damit ich mal ein Stimmungsbild bekomme. Vielleicht sind die Leute ja ganz offen und nur die Hausverwaltung so verstaubt?
Was meint Ihr?
Viele Grüße ins Forum,
Uli
Lass Dich nicht entmutigen. Ich habe es einstimmig hin gekriegt. Einfach an der jeweiligen (Garage, Haus) Sitzung als Traktandum, dann können auch diese die sich vertreten lassen abstimmen.
Viel Erfolg.
Gruss Sigi