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ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

361 Beiträge - Seite 34 von 37

Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Anonymous
19.05.2016 14:11
Sicher nicht.
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Fridgeir
19.05.2016 14:38
midimal hat geschrieben:Hi!

Die 4.000 Euro Förderung für BEV ist doch netto - oder? Vom Brutto Preis kann ich also 4.760 abziehen?
Da es 2000€ vom Staat gibt, wird darin sicher keine USt enthalten sein. Der Anteil der Industrie ist schon spannender. Ich gehe fest davon aus, dass 2000 "nach Steuern" sein wird.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

PHEV
19.05.2016 15:33
Eventuell kann mir hier jemand helfen, selbst mein Händler ist sich nicht 100% sicher.

Beim Händler um die Ecke steht ein neuer noch nie zugelassener Outlander.
Bisher habe ich mich mit dem Kauf zurückgehalten in der Hoffnung, dass es in kürze eine Prämie geben wird.

Dies scheint nun abgesegnet zu sein.
Kann ich nun zum Händler gehen den Kaufvertrag abschließen (Fördersumme wird natürlich abezogen und vermerkt) und das Fahrzeug in den nächsten Tagen anmelden um in den Genuss der Förderung zu kommen?

Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Fridgeir
19.05.2016 15:46
Ich hatte irgendwo etwas gelesen, dass es für Käufe ab 18.05. gelten soll. Da es aber noch nicht Recht und Gesetz umgesetzt wurde (bisher hat nur das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf verabschiedet) wäre ich vorsichtig.

Allerdings ist ja seit geraumer Zeit es üblich rückwirkende Rechtsänderungen vorzunehmen.

Alles weitere findest Du hier:
http://tinyurl.com/jkqg2uz

und hier

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

midimal
19.05.2016 20:45
TeeKay hat geschrieben:Sicher nicht.
Also bei der Pressekonferenz (Schäuble/Gabriel) gab es diese Brutto oder Netto Frage

Schäuble meinte diese 4.000 seinen netto!

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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Fridgeir
20.05.2016 11:54
welche Begriffe du auch dafür verwendest, es sind und bleiben 2000€ vom Staat (und da steckt keine Umsatzsteuer drin) und 2000€ vom Hersteller (und die wird er vom Bruttobetrag abziehen). Das haben die Hersteller prima gelöst, so kostest sie die Prämie nämlich nur 1.680,67€ (2000€ = Minderung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer = Brutto)
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

midimal
20.05.2016 22:21
fridgeS3 hat geschrieben:welche Begriffe du auch dafür verwendest, es sind und bleiben 2000€ vom Staat (und da steckt keine Umsatzsteuer drin) und 2000€ vom Hersteller (und die wird er vom Bruttobetrag abziehen). Das haben die Hersteller prima gelöst, so kostest sie die Prämie nämlich nur 1.680,67€ (2000€ = Minderung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer = Brutto)
nochmal schäuble meinte die 4.000 wären netto nicht 2000 Netto + 2000 Brutto

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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Fridgeir
20.05.2016 22:41
midimal hat geschrieben:nochmal schäuble meinte die 4.000 wären netto nicht 2000 Netto + 2000 Brutto
Können wir uns auf die richtige Verwendung der Begriffe einigen, nicht das wir Meilenweit aneinander vorbei reden.

Netto/Brutto kommt leider in vielen Zusammenhängen vor und wird daher meist missverstanden.

Da hier die Begriffe Netto /Brutto im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer genannt wurden, behaupte ich ganz fest, dass auf die 4000€ keine Umsatzsteuer drauf gerechnet wird.

Warum? Ganz einfach :

1. Die Bundesrepublik Deutschland erbringt dem Zuschussempfänger gegenüber keine Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts, daher keine USt auf die 2000€ vom Staat.

2. Der Anteil der Hersteller ist eine Entgeltminderung nach §17 UStG. Der Verkauf eines Autos ist eine umsatzsteuerbare und meistens eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die Entgeltminderung enthält daher USt, sprich ist gleich 119%.

Wir können das noch weiter führen, das sprengt hier nur den Rahmen und vor allem die Geduld der MitLeser.
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

THellweg
21.05.2016 18:13
Hallo zusammen,

leider gibt es inzwischen so viele Beiträge die sich um dieses Thema ranken, dass man kaum alle davon komplett durchlesen kann um darin eventuell eine spezielle Frage beantwortet zu finden. Daher stelle ich sie hier einmal explizit:

Bezieht sich die Prämie ausschließlich auf Neuzulassungen von Neufahrzeugen oder kann auch der Käufer eines Vorführwagens, welcher bisher nur vom Händler für seinen Betrieb zugelassen wurde, in den Genuss der Prämie kommen?
In den diversen Pressemitteilungen finden sich keine Informationen dazu. Es wird zwar manchmal die "Abwrackprämie" als vergleichbare Aktion erwähnt aber ohne darauf einzugehen ob die Konditionen bei der aktuellen Prämie ähnlich sind. Bei der Abwrackprämie waren Neuzulassungen von Vorführwagen förderungsfähig.

Viele Grüße,
Thomas
#1 Ioniq electric premium (aurora) ersetzte Zoe #1 seit 10/17. #2 ZOE Intens (schwarz, Jahreswagen, q210) seit 12/15
Beide im tägl. Betrieb (Berufspendler, 90 bzw 70 km/Tag) - Seit 08/14 etwa 150tkm elektrisch unterwegs
Innogy eBox-remote Typ-2, 32A

Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

midimal
21.05.2016 18:16
THellweg hat geschrieben:Hallo zusammen,

leider gibt es inzwischen so viele Beiträge die sich um dieses Thema ranken, dass man kaum alle davon komplett durchlesen kann um darin eventuell eine spezielle Frage beantwortet zu finden. Daher stelle ich sie hier einmal explizit:

Bezieht sich die Prämie ausschließlich auf Neuzulassungen von Neufahrzeugen oder kann auch der Käufer eines Vorführwagens, welcher bisher nur vom Händler für seinen Betrieb zugelassen wurde, in den Genuss der Prämie kommen?
In den diversen Pressemitteilungen finden sich keine Informationen dazu. Es wird zwar manchmal die "Abwrackprämie" als vergleichbare Aktion erwähnt aber ohne darauf einzugehen ob die Konditionen bei der aktuellen Prämie ähnlich sind. Bei der Abwrackprämie waren Neuzulassungen von Vorführwagen förderungsfähig.

Viele Grüße,
Thomas
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