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Paulchen am e-Golf

13 Beiträge - Seite 2 von 2

Re: Paulchen am e-Golf

o_ke
10.08.2016 12:19
Als Alternative zum Paulchen:

Ich habe jetzt das erste Mal eine AHK gesehen, die speziell für den e-Golf zugelassen ist - aber nur für den Kupplungsträgerbetrieb. Das DIng gibt es bei Brink und heist "RMC AHK für Elektrofahrzeuge" (EAN 8712762915745, 566,40 €).

Hat die schon jemand montiert?

Wie steht VW dazu? Kompensiert eine ABE (die müsste es ja geben) die Aussagen im Fzgschein und im Handbuch bzgl. Stützlast 0 kg?

Ciao,
Oliver
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Re: Paulchen am e-Golf

webersens
10.08.2016 17:11
Das Ding hat einen speziell "codierten" Kugelkopf,damit man keinen Anhänger dran machen kann... Es passen aber auch nicht alle Fahrradträger drauf.
Das Problem beim e-Golf ist ja nur die fehlende Anhängelast (nicht die Stützlast)in den Fahrzeugpapieren.Somit ist in diesem Fall gewärleistet,daß die Kupplung nur für Heckträger benutzbar ist,aber keine Anhänger gezogen werden können.
Ich finde den Preis dafür viel zu hoch.
Da kannst du ja auch gleich eine günstige abnehmbare AHK ohne Eintragung einbauen,die du einfach nicht zum ziehen nutzt

Re: Paulchen am e-Golf

o_ke
10.08.2016 19:50
Ich habe auch 0 kg Stützlast in meinen Papieren...

Was kostet den eine günstige abnehmbare von Westfalia?

Oliver
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