Wegen Lärmbelästigung führen wir deutschlandweit in Wohngebieten Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h ein.
Die durch die geräuschlose Nutzung selbstfahrender Elektrofahrzeuge entstehenden Gefahren in solchen Bereichen können nur durch geeignete gesetzliche Vorschriften verhindert werden:
Gesetz zur Sicherstellung der gefahrlosen Nutzung elektrischer Fahrzeuge
§1 Jedes EV hat bis 30 km/h die Fußgängerhupe oder einen Sound-Generator zu aktivieren.
§2 Aus Sicherheitsgründen müssen blinkende Fahrzeuge in gleicher Lautstärke vor dem bevorstehenden Abbiegen warnen.
§3 Vor dem Öffnen von Türen an Bürgersteigen müssen geeignete Summer aktiviert werden.
§4 Das bevorstehende Anfahren aus dem Stand muss 2 Sekunden vorher durch einen 0,5 Sekunden dauernden Ton angekündigt werden.
§5 Während andauernder Rückwärtsfahrt ist ein entsprechender regelmäßig wiederkehrender Warnton abzugeben.
§6 Abrollgeräusche der Reifen an Elektrofahrzeugen dürfen nicht unter 70 dB liegen.
§7 Bußgeldvorschrift
- Absichtliches Deaktivieren der genannten Signaltöne wird mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft
§8 Ausnahmeregelung
- Elektrische selbstfahrende Spezialfahrzeuge auf Privatgrundstücken dürfen in den dafür vorgesehenen Zeiten ohne Signalgeber betrieben werden (elektrische Rasenmäher).
Wenn schon Sound-Generator, dann aber bitte so, dass man im TESLA an der Ampel bei Rotlicht schon mal "soundmäßig" den Motor auf 8000 U/min bringen kann ... mit Sound-Pedal neben dem Gaspedal!
... und an meinem Fahrrad darf ich endlich ganz legal die Wäscheklammer über die Speichen rattern lassen, ohne wegen Ruhestörung beschimpft/bestraft zu werden.
Jetzt fehlt mit nur noch eine Idee, wie ich mich als Fußgänger lautstark bemerkbar machen kann. Handys sind ja leider in der Lautstärke beschränkt.