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Ladestrom Messung für das Finanzamt

36 Beiträge - Seite 3 von 4

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

eDEVIL
14.01.2016 08:57
Ein geeichter Hutschienenzöhler für die Ladedose dürfte am einfachsten sein.
Ist das schuko?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

-Marc-
14.01.2016 09:13
Bekommt man am Jahresende überhaupt denn mindes betrag zusammen
Kann mir nicht vorstellen das sich der ganze Papierkrieg lohnt

Gruß Marc

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Lokverführer
14.01.2016 09:41
tango hat geschrieben:Das mit dem zweiten Stromanschluss würde ich mir nochmal sehr gut überlegen! das sind nämlich mindestens 7 Euro Grundgebühr im Monat, also 84 Euro im Jahr. Da haste aber noch keine kWh Strom rausgezogen.
Warum sind das mindestens 7€ pro Monat? Das Preismodell hängt bei Kleinverbrauchern doch nur von der Wahl des Stromanbieters ab. Es gibt welche mit sehr hohen Grundgebühren und es gibt auch welche mit gar keiner Grundgebühr.

Und wer wechselwillig ist, spart mit einer größeren Zahl an Zählern eher Geld. Grund dafür sind einmalige Boni pro Verbrauchssstelle. Jeder Zähler eine Verbrauchsstelle, jeder Zähler damit teilweise 270€ Bonus ohne Mindestverbrauch.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Anonymous
14.01.2016 10:12
Wenn ich die Situation richtig einschätze, geht es garnicht um die Ladekosten des Kfz (die Privatnutzung läuft ja über die nicht revidierbare 1% Regelung), sondern einzig um die Trennung der Stromabrechung zwischen Gewerbe - Privat im Haus.
Da muß man sowieso erst mit dem FA REDEN !! Was erkennen die an - im Zweifel immer 2 Zähler.
Merke: Alle Ideen bringen garnichts - das FA hat den unangenehmen Hebel der Schätzung und zwar über 10 Jahre im Nachhinein - und da kann man über Fahrtenbuch noch so sehr feixen.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Fridgeir
14.01.2016 10:22
novalek hat geschrieben: Das Finanzamt interessieren die Detail-Kosten nicht - auch nicht, ob ein Diesel/Benziner 10 Liter Motoröl oder Frostschutz zusätzlich verbraucht. I.d.R. erkennt ein Amt nur schriftliche Quittungen anderer Firmen an, Eigenbelege müssen/sollten manipulationssicher sein.
Und wer mit Stromkosten die betrieblich wirksamen Kosten eines E-Kfz verrechnen will, denkt weißgott nicht weit.

Ermessensspielraum: bei Kosten im Pro-Millebereich kräht keiner (dann kann man sich das auch sparen). Das Problem beginnt schon alleine, wenn man das FA vom elektronischen Fahrtenbuch überzeugen will - ganz schwierig w.g. nachträglicher Manipulationsmöglichkeit.
Na Du hast scheinbar voll den Durchblick

§4 Abs. 4 EStG : Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Wie man den Nachweis führst, ist das Problem das Abzugsbegehrenden, ein Zähler kombiniert mit der eigenen Stromrechnung (Vergleich zum VJ, wo noch kein Auto lud) wäre ein Anfang. Diese Materie ist auch für die Mitarbeiter im FA neu und es bedarf hier ebenso ein wenig Pioniergeist.

Zum Thema Fahrtenbuch bist Du einfach extrem schlecht informiert, also hau hier nicht solche Aussagen raus.
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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

rollo.martins
14.01.2016 21:23
Wieso das Drama bei dem paar Euro? Ein Zähler kostet ja das xfache. Das ist dich komplett unverhältnismäßig.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

wonderdog
14.01.2016 22:57
Der geeichte Zähler ist auch out of Scope. Ich werde morgen mal beim Finanzamt anrufen und auf einen kompetenten Ansprechpartner hoffen.
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Beide Projekte werden umweltfreundlich durch 2 Zoe und Ökostrom unterstützt.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Marco
15.01.2016 00:18
Hallo,
wir haben zuhause eine Ladestation von The New Motion installiert und die Ladekarten so im Online Portal eingestellt, dass der Firmenwagen mit der Karte lädt, die über die Firma abgerechnet wird.
Die Karte für den Privat EV ist als kostenlos gespeichert.
Weiterer Vorteil: auch andere Fahrer können mit Ihrer Karte kommen und laden und man bekommt den Strom bezahlt.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Fridgeir
15.01.2016 11:00
Marco hat geschrieben:Hallo,
wir haben zuhause eine Ladestation von The New Motion installiert und die Ladekarten so im Online Portal eingestellt, dass der Firmenwagen mit der Karte lädt, die über die Firma abgerechnet wird.
Die Karte für den Privat EV ist als kostenlos gespeichert.
Weiterer Vorteil: auch andere Fahrer können mit Ihrer Karte kommen und laden und man bekommt den Strom bezahlt.
Genau das habe ich auch gemacht; super einfache Lösung für alle Beteiligten
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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

campr
15.01.2016 12:15
Welche Kosten sind damit verbunden? Wo habt ihr die Ladestation installiert? In eurer Garage wird es ja recht sinnfrei sein.
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