Eine Ladebox geht bei mir nicht, da meine zwei Ladestellen räumlich getrennt sind.
Aber jeder wie er wünscht.
Ich bin da berndte's Meinung ... warum einfach, wenns auch kompliziert und teuer geht ...
Das hätte ich gern mal schriftlich. Btw.: das machen die EVUs mit Ihren eigenen Säulen auch nicht, warum also eine Verpflichtung für Privatanwender? Ich denke mal, das ware eine falsche Auskunft.... aus was für Gründen auch immer.Ben123 hat geschrieben: Das Haus hat eine 100A Wandlermesserung mit discovergy als Messstellenbetreiberin. Laut Auskunst der Stromnetzbetreiberin Anfang 2014 ist für das Laden von Elektroautos grundsätzlich Wandlermessung erforderlich.
Wenn man unbedingt will, kann man komplex und teuer. Es gibt aber auch einfach und günstiger mit mindestens gleicher Genauigkeit.Ben123 hat geschrieben: Der Gesamtstromverbrauch des Hausanschlusses wird digital erfasst. Es wäre natürlich ideal, wenn man diese Information in der CF-Box verwenden könnte. Das scheint aber wohl zu komplex und teuer zu sein.
Kann man machen... einfach an den CEE Verteiler ein 50cm Gummikabel und CEE32 Stecker dran.Ben123 hat geschrieben:... Kann ich den vorhandenen CEE-Verteiler mit einem Stecker an die CF-Box anschließen? Regelt die CF-Box die Leistung abhängig vom Verbrauch am CEE-Ausgang runter oder wird nur erkannt, dass ein CEE-Stecker eingestöpselt ist?
Danke Bernd für das attaktive Angebot.Darauf komme ich gerne zurück, sobald ich alles geklärt habe - möglichst noch bevor der Bundesrat im Februar die Ladesäulenverordnung absegnet.
Ich denke das war in diesem Fall richtig, da er ja zwei Ladeboxe plus Haus hat. Mit einer Ladebox bin ich deiner Meinung.rolandk hat geschrieben:Ich denke mal, das ware eine falsche Auskunft.... aus was für Gründen auch immer.
Dann versteh ich die Aufregung nicht. Dann braucht man gar nichts machen. 5kW fürs Haus plus 22 und 43 kW für die Ladeboxe sind ca. 100A. Die Wandler können 250A. Bei noch höheren Ströme gehen die nur in die Sättigung und die Messung wird zu Gunsten des Verbrauchers ungenau. Auch die Haussicherungen können den doppelten Strom für ca. 1 Std ohne dass die auslösen. Meine Empfehlung nach dieser Diskussion und Sachaufklärung: nichts machen.Ben123 hat geschrieben:Das Haus hat eine 100A Wandlermesserung
Demnach müsste man wohl bei einen Anwendungsfall außerhalb der Kennlinien (was ja eigentlich immer der Fall ist, wenn man nicht gerade sein Elektroauto ausschließlic zu Zeit der allgemeinen Spitzenlast gegen 18 Uhr mit 3,7 kW lädt) einen Wandlerzähler verwenden. Vielleicht und hoffentlich wird das mittlerweile anders gehandhabt.Stromnetz Hamburg hat geschrieben:Ihre Anfrage habe ich zum Anlass genommen den staatlich bestellten Prüfstellenleiter der Eichstelle in Berlin zu befragen. Er ist gleichzeitig Mitlied der norddeutschen BDEW-Arbeitsgruppe für Zählung und Messsysteme und Mitglied der DKE (deutschen elektrotechnischen Kommission im VDE) zu diesem Themengebiet.
Er teilt nicht nur die Bedenken, die ich Ihnen telefonisch bereits mitgeteilt hatte:
- Strombezug außerhalb der Kennlinien nach DIN 18015 und die daraus resultierende Dauerlast. Problem ist hier die entstehende Wärmelast und die evtl. eine nicht eichrechtlich konforme Messung.
- ein vorhandener Zählerplatz kann ohne Typprüfung nicht umgebaut werden. Aufgrund der zu erwartenden Dauerlast sind
dort thermischen Schäden nicht auszuschließen.
Zusätzlich entspricht die Verwendung eines direktmessenden Zählers für diesen Anwendungszweck nicht dem anerkannten Stand der Technik.
Bitte teilen Sie dies auch Ihrem Messstellenbetreiber mit, wir gehen davon aus, dass ihm die aktuelle Normenlage bekannt ist. Wir verweisen zusätzlich auf den Zusatz zum Messtellenbetreiberrahmenvertrag (Grundsätze zur Messstelle, Ziff. 2)und § 21 b EnWG Satz 4.
Der von Ihnen zitierte Teil der TAB NS Nord 2012 gilt mittlerweile in sieben Bundesländern und ist deshalb - aus Konsensgründen - etwas allgemeiner gehalten.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Abs. 7.3 (Seite 16).
Aus den vorgenannten Gründen können wir der Inbetriebnahme einer direkten Messung > 63 A in unserem Verteilungsnetzgebiet nicht zustimmen.
Berndte hat geschrieben:Ich kann auch gern noch eine Schuko mit in die Box einbauen, wenn die der Briefträger braucht.
Ist ja hier auch so gemacht: http://www.goingelectric.de/stromtankst ... eg-6/2312/
http://www.goingelectric.de/forum/going ... t9858.html
Dann ist der bisherige Verteiler eigentlich übrig.
>63A ist das Kennwort! Bisher ging es hier im Regelfall immer darum, das maximal 63A benötigt werden. Und das kommt bisher nur beim Zoe vor, bzw. bei (im privaten Bereich eher nicht vorhandenen) DC-Ladern.Ben123 hat geschrieben:Das hatte mir damals der Stromnetzbretreiber im Februar 2014 geschrieben:
Stromnetz Hamburg hat geschrieben: Aus den vorgenannten Gründen können wir der Inbetriebnahme einer direkten Messung > 63 A in unserem Verteilungsnetzgebiet nicht zustimmen.
Ja, ich habe dieses Thema zum Glück schon (fast) abgeschlossen. Strenggenommen hat das EVU hier nicht zu sagen, sondern die Messtellenbetreiberin (entspricht oft dem EVU) in Rücksprache mit der Stromnetzbetreiberin.rolandk hat geschrieben:Direktmessende Zähler bis 100A sind aber auch kein Problem mehr. Ist nur die Frage, ob das EVU das mitmacht.....