Das ist wohl schon in den Regeln der Förderung verbockt worden :
"Ist die Anschaffung von Elektrofahrzeugen/Ladeinfrastruktur förderfähig?
Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und einer Ladeinfrastruktur könnte unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung förderfähig sein. In Frage käme der Ersatz von Fahrzeugen kommunaler Einrichtungen sowie der Schaffung der notwendigen
Ladeinfrastruktur (z.B. Bauhof). Die Maßnahme müsste ausschließlich dem gesetzlichen Förderziel dienen und dies müsste
entsprechend nachgewiesen werden. Bei einer Ladeinfrastruktur, die allgemein zugänglich ist, wäre zu prüfen, ob Errichtung
und Unterhalt nicht durch Erhebung von Entgelten zu finanzieren ist. Dies würde eine Förderung ausschließen."
Quelle :
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen ... KlnvFG.pdf