Zur Erklärung: der ADAC ist in Regional"einheiten" untergliedert. Im Norden ist das zB der ADAC Hansa, der von Hamburg bis Stralsund zuständig ist (Infos:
https://www.adac.de/adac_vor_ort/hansa/ ... fault.aspx), das FSZ LG ist auch mit dabei. Es wird wohl darauf hinausgelaufen sein, dass die Regionalorganisationen jeweils eigene Vereinbarungen getroffen haben, wie es weitergeht, siehe zB hier:
http://www.goingelectric.de/forum/lades ... 13307.html in der Regional"Einheit" Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. In meinem Job läuft es übrigens genauso (wobei es hier nicht um Ladesäulen geht).
Abgesehen davon wird der Deal zwischen RWE und ADAC vermutlich wie folgt (oder ähnlich) ausgesehen haben: ADAC stellt Standort und vielleicht noch Zuleitung, RWE baut Ladestation auf und erhält die Berechtigung, diese für x Monate/Jahre dort eigenverantwortlich zu betreiben. Irgendwann ist diese Zeit um, und einer von beiden hat keine Lust auf Fortführung des Deals, vielleicht weil man inzwischen Interesse gewittert hat, das Geschäft selbst zu machen. Also wird nach Ende des Deals zurückgebaut, da es keine rechtliche Grundlage mehr für fremde Säulen auf fremdem Grund gibt.
Vergleichsbeispiel: ihr mietet eine EG-Wohnung und zieht dort ein. Währenddessen dürft ihr den Anschluss für den Gartenschlauch benutzen und lasst Euch einen wunderschönen Springbrunnen in den Garten bauen. Zieht ihr aus, weil entweder ihr oder der Vermieter kündigt, wars das mit der Nutzungserlaubnis für den Wasserschlauchanschluss und Euer Springbrunnen muss auch wieder verschwinden, da ja Grundstück des Vermieters, und außerdem wollt Ihr euren Springbrunnen natürlich in der neuen Wohnung wieder aufbauen. Dass Nachbars Katze da jeden Morgen drin gebadet hat und das jetzt auch gern weiter machen würde und sich natürlich überhaupt nicht für den Mietvertrag interessiert, interessiert weder Mieter noch Vermieter, und das Thema Springbrunnendichte im jeweiligen Wohngebiet war sicherlich auch nicht ausschlaggebend für die Kündigung des Mietvertrags