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Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

20 Beiträge - Seite 2 von 2

Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

MarcoZ
25.12.2015 11:04
Danke für die Infos; das mit dem Zoll wusste ich auch nicht.
Naja, ich werde euch auf dem laufenden halten. Bei meinem Glück stehe ich am 02.01 an der Zulassungsstelle und krieg nur noch 5 Jahre. Ich werde berichten
Aber für den Moment: Frohe Weihnachten allerseits!
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Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

Zoeteaser
06.01.2016 23:33
Hallo,

Hat sich vermutlich in Deinem Fall erledigt, aber dieser link ist vielleicht für Andere interessant:

www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zulzulassung.shtml

Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

Karlsson
07.01.2016 00:17
Meiner ist bis 2023 steuerbefreit, wurde 2013 ist Frankreich erstzugelassen und 2015 in Deutschland das erste mal zugelassen.
Also das französische Datum zählt.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

ritchy
09.01.2016 01:39
Mal nebenbei gefragt: zulassung im Dezember15 und hab jetzt vom zoll die Rechnung zur Steuer bekommen. Hab ich nicht irgendwo gelesen das das Schreiben immer rausgeht, trotz Befreiung? Das Schreiben Ignorieren?Zerreißen? Einrahmen und aufs clo hängen?
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Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

André
09.01.2016 05:37
...bitte in genau dieser Reihenfolge!
P.s.: Es bleibt sinnfrei zu Lesen. Denn es benennt ja juristisch bürokratisch formuliert ehh den jährlichen Betrag, den du nicht(!) zu zahlen brauchst. In einer, wie ich finde, zu vernachlässigenden Höhe für zehn bzw. fünf Jahre.
Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst! = www.NachDenkSeiten.de
Und bleibe kritisch!
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Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

Urban
09.01.2016 05:38
Einfach mal auf das Datum schauen, ab wann die Steuer zu zahlen ist.

Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

Karlsson
09.01.2016 21:44
@ritchy
Schau mal aufs Datum, wann die Geld haben wollen.
Der Wagen ist nicht grundsätzlich, sondern nur temporär steuerbefreit.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

ritchy
10.01.2016 10:26
Danke Euch für die schnelle Aufklärung. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bis 2025 0€ ,ab 2016 56.-€

Frauchen hatte selektiv nur "Zahlungsaufforderung" und "56.-€ werden eingezogen" gelesen ))))
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Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

MarcoZ
16.01.2016 10:17
So, gestern kam auch mein Zettel vom Zoll.
Wie oben zu lesen, ist es auch mir ergangen: "Zahlungsaufforderung: 56,00€" .... MIST .... ach, erst ab 2024... na gut "
Also, für die Berechnung, BIS WANN die Steuerbefreiung gilt, zählt in jedem Fall die allererste Zulassung (bei mir: In Frankreich, Ende Oktober 2014). Das ist der Starttermin der 10 Jahre (oder der 5 Jahre).
Ich habe meinen noch am 30.12.15 in DE zugelassen habe und habe 10 Jahre bekommen (Steuerbefreiung ), bei einem 1,5 Jahre alten Auto freue ich mich noch 8,5 Jahre lang.
Nach den 10 Jahren wird uns E-Auto-Fahrern offenbar noch 50% erlassen, wusste ich gar nicht . Also 56€ statt 112€ pro Jahr... bei mir ab 2024

Falls jemand sein gebrauchtes, vor 2016 erstzugelassenes Auto, IN 2016 zulässt, möge es uns mal informieren, ob er auch noch 10 Jahre (wegen EZ-Datum) oder nur noch 5 Jahren (wegen Zulassungsdatum in DE) bekommt.
Im Bescheid wird auf §3d des KFZ-Steuergesetzes verwiesen (http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3d.html): "Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt für 1. zehn Jahre in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015".
Bin kein Jurist und verstehe noch immer nicht, was "in der Zeit vom"... meint.

BTW: Offenbar wird die Steuer anhand des zulässiges Gesamtgewichts ermittelt (1943kg bei der ZOE), nicht vom Leergewicht.
Wer mag: http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html -> Abs. 2

Re: Steuerbefreiung: "Erstzulassung"

ev4all
09.02.2016 17:08
Ich habe jetzt auch den Bescheid vom Zoll bekommen für meine Zoe.

EZ 06/2014 in Frankreich, Zulassung am 27.01.2016 in Deutschland.

0,00 Euro bis 22.06.2024
56,00 Euro ab 23.06.2024

Also zählt die EZ im EZ-Land.
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