voll_geladen hat geschrieben:MarkusD hat geschrieben:Das neue Zusatzzeichen sagt lediglich, daß dies für E-Fahrzeuge gedacht ist. Daß das E-Fahrzeug dafür speziell gekennzeichnet sein muß, steht interessanterweise (derzeit jedenfalls) nämlich nirgendwo.
Das ist leider nicht richtig. Schau mal in § 39 Abs. 10 StVO.
Lese ich trotzdem als "KANN" und nicht als "MUSS".
Wäre interessant, wenn wir mit unserem E-Oldtimer (E seit dem ersten Tag der Zulassung) mit potenziell möglichem H-Kennzeichen (E+H geht nicht, ab Juni ist H möglich) dort aufkreuzen ... oder mit einem 45km/h MiniEL.
Da könnte man der Verwaltung den Blödsinn dieser Regelung sehr schön vor Augen führen.
Man könnte den Wortlaut von § 39 Abs. 10 StVO in Verbindung mit dem dort erwähnten § 9a der Fahrzeugzulassungsverordnung auch dahingehend interpretieren, daß die Anzahl der E-Fahrzeuge "par ordre du mufti" um schätzungsweise 50%-75% reduziert wurde. Denn alles, was kein E-Kennzeichen hat, ist kein E-Fahrzeug.
"Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."
und implizit alles andere nicht ...
Wie auch immer, man hat den potenziellen Kreis der Kunden ohne Not reduziert.
Mein Kennzeichen bekomme ich leider nicht mit E.
Und ich denke inzwischen auch so darüber, daß ich auch kein solches an einem neuen Fahrzeug haben möchte. Ich spiele nämlich bereits mit dem Gedanken, auch das E-Auto-Symbol vom Fahrzeugheck wieder abzumachen. Grund dafür sind etliche negative Erlebnisse in letzter Zeit.
Gutwillig würde man damit nur vom einem Outing sprechen, böswillig könnte man einen Vergleich mit einer Kennzeichnung von vor ~80 Jahren heranziehen.
Fehlt nur noch, daß es Versicherungen gibt, die günstiger werden, wenn man kein E-Kennzeichen hat, weil die potenzielle Gefahr für Sachbeschädigung wegen Neid geringer ist.